Studienplatzklage

Erste Fristen laufen ab

Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Am 15. Juli verstreicht in den ersten Bundesländern die Frist für Studienplatzklagen.

Neu-Abiturienten, die Medizin oder Zahnmedizin im kommenden Wintersemester an einer deutschen Hochschule studieren wollen, sollten daher prüfen, ob sie bis zum kommenden Montag eine Studienplatzklage einreichen wollen.

Die Fristen dafür sind je Bundesland unterschiedlich und gelten ebenso für Bewerber im Bereich Psychologie und für Auslands-Rückkehrer mit Physikum.

Bei Erhalt eines Ablehnungsbescheides gilt in der Regel eine Klagefrist von einem Monat. Bewerber können allerdings bereits im Vorfeld tätig werden, um die Erfolgschancen auf den gewünschten Platz zu erhöhen. (mh)

Schlagworte:
Mehr zum Thema

DGIM-Kongress

Woher kommt das Geld für die ambulante Weiterbildung?

Allokation von Ressourcen in schwierigen Zeiten

Allgemeinmedizin, das ist lebenslange Präzisionsmedizin

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“