Ärzte in ambulanter Weiterbildung

MB fordert klare Regelungen

Der Marburger Bund kämpft dafür, dass Ärzte in ambulanter Weiterbildung nicht schlechter gestellt werden als ihre Kollegen im Krankenhausbereich. Eine seiner Forderungen: Leistungen, die Ärzte in ambulanter Weiterbildung erbringen, sollen auch abgerechnet werden können.

Julia FrischVon Julia Frisch Veröffentlicht:
Weiterbildung in einer Praxis. Der MB will jungen Kollegen mit Musterverträgen helfen.

Weiterbildung in einer Praxis. Der MB will jungen Kollegen mit Musterverträgen helfen.

© Ernert

BERLIN. Der Marburger Bund (MB) richtet seinen Blick auch auf die Arbeitsbedingungen von angestellten Ärzten im ambulanten Sektor. Gerne würde er dort wie im Krankenhausbereich Tarifverträge etablieren.

Mangels Tarifpartnern auf der Arbeitgeberseite versucht der Verband, angestellten Ärzten mit Musterarbeitsverträgen zu "ordentlichen Arbeitsverhältnissen" in den Praxen zu verhelfen.

Derzeit arbeitet der MB an einem Anstellungsvertrag für Ärzte in Weiterbildung. Anspruch sei, dass Ärzte in der ambulanten Weiterbildung nicht schlechter gestellt sind als in der stationären Weiterbildung.

Im ambulanten Bereich würden Ärzte in Weiterbildung oft zu Bittstellern, sagte Andreas Botzlar, 2. MB-Vorsitzender, am Dienstag bei einem Pressegespräch.

"Bisher war es nicht so selten üblich", dass Fördergelder nicht im vollen Umfang an die Ärzte in Weiterbildung ausgezahlt worden seien, so Botzlar.

Diese rechtswidrige Praxis solle nun mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) beendet werden, eine vertragliche Absicherung sei dennoch wichtig.

Bruttojahresgehalt von etwa 60.000 Euro

Ausdrücklich begrüßt der MB die Verpflichtung aus dem VSG, dass Ärzte in Weiterbildung eine Vergütung erhalten, die dem Tarifgehalt eines Krankenhaus-Arztes entspricht.

Für eine Weiterbildungsstelle fiele damit ein Bruttojahresgehalt von etwa 60.000 Euro an, rechnet der MB vor.

Diese Kosten seien für die Weiterbilder nur zu finanzieren, wenn die ärztlichen Leistungen des Weiterbildungsassistenten ebenso abgerechnet werden können wie im Krankenhaus.

"Qualifizierte MFA können Leistungen erbringen, die vergütet werden, Ärzte in Weiterbildung nicht", sagte MB-Vorstandsmitglied Hans-Albert Gehle.

Zudem seien auch die KVen in der Pflicht, die durch das VSG vorgesehene Möglichkeit, Weiterbildungspraxen ein größeres Budget zu geben, umzusetzen, so Gehle. "Damit ließen sich Probleme lösen."

Kritik an Stiftungsmodell der KBV

Ausdrücklich wendet sich der MB gegen Vorschläge, die Weiterbildung durch ein Stiftungsmodell, wie von der KBV vorgeschlagen, oder mit Kompetenzzentren neu auszurichten.

Bei den ohnehin knappen Fördermitteln sei der Aufbau solcher kostenträchtigen Strukturen nicht sinnvoll, das Geld fehle für dringend benötigte Weiterbildungsstellen, heißt es in einem Positionspapier.

Machten die Vertragspartner von der VSG-Neuregelung Gebrauch, fünf Prozent der Fördermittel nur für Einrichtungen wie Kompetenzzentren zu verwenden, würde das bedeuten, dass 375 weniger Stellen gefördert werden könnten.

Zudem zeige das Beispiel Niederlande, in dem es Stiftungsmodell und Kompetenzzentren gebe, dass dort die Weiterbildung stark reglementiert ist und Deutschland mit geringerem finanziellen Aufwand mehr Ärzte ausbilde.

Außerdem hätten Hessen und Baden-Württemberg, in denen universitär angebundene Kompetenzzenten bestehen, nicht beweisen können, dass die Nachwuchssituation sich dort "signifikant" verbessert hat.

Fördermittel sollten deshalb nicht "in die Drittmittelfinanzierung universitärer Institute" umgelenkt werden, heißt es in dem MB-Papier.

Hausärzteverband will flexible Rahmenbedingungen für ambulante Weiterbildung

Für bessere Abrechnungsmöglichkeiten setzt sich auch der Deutsche Hausärzteverband ein. Eine Bezahlung der Weiterbildungsassistenten auf Klinikniveau sei selbstverständlich.

Zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten bei der Beschäftigung eines Arztes in der Weiterbildung seien wünschenswert, aber nur, wenn im Gegenzug auch zusätzliches Geld in den hausärztlichen Topf fließt.

Der Hausärzteverband fordert zudem, die Rahmenbedingungen für die ambulante Weiterbildung flexibel an die Gegebenheiten in den Praxen anzupassen.

Im Gegensatz zum Marburger Bund begrüßt der Hausärzteverband die Förderung allgemeinmedizinischer Kompetenzzentren. Sie helfe, die Vernetzung unter den Ärzten zu fördern, heißt es in einer Mitteilung.

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