Osteopathie

BMG-Rückzieher erzürnt Ärzte

Das Bundesgesundheitsministerium wollte die Osteopathie-Ausbildung in die Physiotherapie integrieren. Nun hat es einen entsprechenden Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz zurückgezogen. Eine alte Kontroverse lebt wieder auf.

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Osteopathie: Nicht jeder ist dafür, die Ausbildung in die Physiotherapie zu integrieren.

Osteopathie: Nicht jeder ist dafür, die Ausbildung in die Physiotherapie zu integrieren.

© Dan Race / fotolia.com

BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium sorgt mit seiner Entscheidung, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) seinen Änderungsantrag Nr. 33 zurückzuziehen, für Unmut bei Ärzten und Physiotherapeuten.

Die osteopathischen Fachverbände hingegen atmen auf und fordern weiterhin ein eigenes Berufsgesetz.

Ärzte und Physiotherapeuten: Qualitätssicherung im Fokus

Die Berufsverbände der Physiotherapeuten, der Orthopäden und die Bundesärztekammer standen, wie sie in einer gemeinsamen Mitteilung bekunden, ausdrücklich hinter dem Änderungsantrag Nr. 33, mittels dessen die osteopathische Therapie mit 60 Unterrichtseinheiten in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Ausbildung von Physiotherapeuten verankert worden wäre.

Somit wäre die Osteopathie in die Physiotherapie integriert worden – ein Beitrag zur Qualitätssicherung und zur Patientensicherheit, so die Ärzte und Physiotherapeuten.

Zur Abgabe von Leistungen in der osteopathischen Therapie wäre in der Folge dann zusätzlich eine fundierte osteopathische Weiterbildung mit insgesamt mindestens 500 Unterrichtseinheiten erforderlich gewesen.

"Die Verankerung in der Ausbildung ist aber zunächst die rechtliche Grundlage dafür, dass eine Position Osteopathische Therapie überhaupt Eingang in entsprechende qualitätssichernde Weiterbildungsregelungen der Bundesländer und des Gemeinsamen Bundesausschusses finden kann", wie ärztlichen und physiotherapeutischen Vertreter betonen.

Die Vertreter der Osteopathenseite kontern entsprechend: "Die Angliederung der Osteopathie an die Physiotherapie wäre ein Angriff auf die Patientensicherheit gewesen, hätte der Osteopathie in Deutschland massiven Schaden zugefügt und keine Lösung für die langjährig osteopathisch ausgebildeten Physiotherapeuten und die akademisch ausgebildeten Osteopathen dargestellt", heißt es in einer Verband der Osteopathen Deutschland versandten Mitteilung.

Rechtsunsicherheit nach OLG-Spruch

Sie verweisen zudem darauf, dass es nach Umsetzung des Änderungsantrags aus ihrer Sicht auch keine Rechtssicherheit im Hinblick auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 8. September 2015 gegeben hätte.

Das OLG bestätigte, dass Physiotherapeuten die Osteopathie nur unter der Bedingung ausüben dürfen, dass sie über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen. In seiner Begründung stellte das OLG darauf ab, dass Osteopathie und Physiotherapie nicht kongruent sind.

Entsprechend dürfe ein Physiotherapeut ohne Heilpraktikererlaubnis nicht für das Erbringen osteopathischer Leistungen werben. Ein Physiotherapeut war vor dem Gericht mit seiner Argumentation gescheitert, die physikalische Therapie sei der osteopathischen Behandlung ähnlich.

Osteopathie gehört, wie das OLG betonte, als Ausübung der Heilkunde in die Hände von Ärzten oder Heilpraktikern. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist indes unter Medizinjuristen nicht unumstritten.

Appell der Verbände

Das weitere Vorgehen nach dem Rückzieher des Bundesgesundheitsministeriums könnte erwartungsgemäß nicht konträrer sein. Die ärztlichen und phsiotherapeutischen Verbände "unterstützen das Bundesgesundheitsministerium darin, die notwendige gesetzliche Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten unbedingt noch in dieser Legislaturperiode vorzunehmen. Die Bundesländer werden aufgefordert, die damit verbundene Qualitätssicherung in der Anwendung osteopathischer Verfahren durch Verankerung in der Aus- und Weiterbildung von Physiotherapeuten zu unterstützen", lautet der Appell.

"Wir regen einen Dialog mit allen beteiligten Berufsgruppen zu Schnittstellen und Notwendigkeiten der Abgrenzung im Sinne des Patientenschutzes und der Qualitätssicherung an, bei dem alle Beteiligten ihr Fachwissen aus der von ihnen vertretenen Berufsgruppe einbringen", so die osteopathischen Fachvertreter. (maw)

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