BÄK-Vorstand

Weiterbildung in trockenen Tüchern

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat einstimmig die Gesamt-Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) für Ärzte beschlossen und veröffentlicht.

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Ausblick: Ärzte, die sich weiterbilden möchten, erhalten durch die jetzt verabschiedete Weiterbildungsordnung neue Perspektiven.

Ausblick: Ärzte, die sich weiterbilden möchten, erhalten durch die jetzt verabschiedete Weiterbildungsordnung neue Perspektiven.

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BERLIN. Mit der Zustimmung des BÄK-Vorstandes zur Gesamt-Novelle der MWBO ist der Startschuss für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung gefallen. Den Weg dafür geebnet hatte bereits der Beschluss über die strukturellen Vorgaben beim vergangenen Ärztetag in Erfurt.

Der allererste Auftrag für eine Neuregelung der Facharztausbildung liegt viel weiter zurück. Bereits 2012 auf dem 115. Deutschen Ärztetag in Nürnberg erteilten die Delegierten den Weiterbildungsgremien der Bundesärztekammer den Auftrag, eine neue, kompetenzbasierte Weiterbildungsordnung zu erstellen. Das nun verabschiedete Regelwerk setze dies Kernziel um, so die BÄK in ihrer Mitteilung zur MWBO.

In enger Abstimmung mit den Wissenschaftlich-Medizinischen Fachgesellschaften und mit den Berufsverbänden seien nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch die didaktische Ausrichtung der neuen MWBO umgesetzt. Die zu erwerbenden Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden demnach künftig aufgeteilt in „Kognitive und Methodenkompetenzen“ sowie in „Handlungskompetenzen“.

Die zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten werden den folgenden vier Kategorien zugeordnet:

  1. Inhalte, die der Weiterzubildende zu beschreiben hat,
  2. Inhalte, die der Weiterzubildende systematisch einordnen und erklären soll,
  3. Fertigkeiten, die der Weiterzubildende unter Anleitung erfüllt, und
  4. Fertigkeiten, die der Weiterzubildende selbstverantwortlich durchführt.

Der BÄK-Vorstand hat den Landesärztekammern empfohlen, die jetzt von ihm verabschiedete Gesamt-Novelle in Landesrecht umzusetzen. Die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 kann auf der Homepage der BÄK abgerufen werden (run)

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