Kultusministerkonferenz

Medizinstudium – neue Chancen für Interessierte?

Jahrelange Wartezeiten, Chancen fast nur für Einser-Abiturienten - bei der Zulassung für ein Medizinstudium liegt heute vieles im Argen. Jetzt soll alles besser werden.

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Voller Hörsaal in Halle: Der Andrang auf das Medizinstudium ist bundesweit nach wie vor größer als das Angebot an Studienplätzen. Nun sollen sich die Auswahlverfahren ändern.

Voller Hörsaal in Halle: Der Andrang auf das Medizinstudium ist bundesweit nach wie vor größer als das Angebot an Studienplätzen. Nun sollen sich die Auswahlverfahren ändern.

© Waltraud Grubitzsch / dpa

BERLIN. Künftig können bei der Vergabe von bis zu 70 Prozent aller Studienplätze in Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben werden, in denen nicht nur die Abiturnote zählt. Die Wartezeit wird als Zugangskriterium nach einer Übergangsphase von zwei Jahren abgeschafft. Das sieht der Beschluss vor, auf den sich die Kultusministerkonferenz (KMK) am Donnerstag geeinigt hat. Die Einigung soll als Entwurf für einen neuen Staatsvertrag zur Reform des Medizinstudiums dienen. Er fußt auf ein erste im Sommer vorgestellte „Light-Version“.

Außerdem sollen nicht nur Abiturienten mit Spitzennoten künftig in Deutschland Medizin studieren können. Demnach sollen die Länder künftig auch beruflich Qualifizierten ohne Abitur den Weg zum Medizinstudium ebnen können. Das könnten zum Beispiel Rettungssanitäter sein.

Insgesamt soll es ein völlig neues System des Hochschulzugangs bei Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie geben. Der Vorschlag setzt dazu an verschiedenen Punkten an.

Das sind wichtige Neuerungen

  1. Ein größerer Anteil der Plätze als heute soll den Einserabiturienten vorbehalten bleiben: Dazu wird die sogenannte Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent erhöht.
  2. Über eine neue zusätzliche Eignungsquote (nach schulnotenunabhängigen Kriterien) soll jeder zehnte Platz vergeben werden.
  3. Die restlichen 60 Prozent der Plätze werden durch Auswahlverfahren der Hochschulen festgelegt.
  4. Durch Landesrecht kann die zusätzliche Eignungsquote im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen erweitert werden. Darunter fällt auch, dass für Bewerber ohne Abitur Zugangschancen eröffnet werden können.
  5. Für die Abiturnote soll darüber hinaus ein Ausgleichsmechanismus entwickelt werden, der eine annähernde Vergleichbarkeit unter den Ländern herstellt.

Bis zu 50.000 Medizin-Studienbewerber

Derzeit werden jährlich rund 11. 00 der bis zu 50.000 Bewerber für ein Medizinstudium an den öffentlichen Hochschulen zugelassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 19. Dezember 2017 entschieden, dass das Zulassungsverfahren teils verfassungswidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss.

Heute haben fast nur Einser-Abiturienten eine Chance, für viele gelten Wartezeiten von bis zu 15 Semester. Die Richter verlangten unter anderem transparentere Verfahren, mehr Vergleichbarkeit der Abinoten und weniger Wartezeit.

Die Neuregelungen sollen zum Sommersemester 2020 gelten. Insbesondere für Bewerber, die heute auf Wartelisten stehen, sind Übergangsfristen geplant.

Der Entwurf muss zuvor noch von einer Konferenz der Ministerpräsidenten und den Parlamenten der 16 Bundesländer abgesegnet werden.

Minister reagieren nach der KMK zufrieden

Zum Andrang auf die – gemessen an den Bewerberzahlen – wenigen Studienplätzen sagte Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU), es würden auch neue Studienplätze geschaffen. „Ein paar Bundesländer schaffen das immer wieder.“ Die Einigung auf den Vertragsentwurf zeige im Übrigen, dass Bildungsföderalismus funktioniere.

Sachsens Wissenschaftsministerin Eva-Marie Stange (SPD) erläuterte aber auch, im Umfeld von Landtagswahlen könnten in einem Land kaum Staatsverträge ratifiziert werden – unter anderem deshalb seien Staatsverträge nicht einfach auf den Weg zu bringen..

Die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Theresia Bauer kommentierte die Einigung so: „Wie haben mit den neuen Zugangsvoraussetzungen eine gute Grundlage geschaffen, um den am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern für den Arztberuf das Medizinstudium zu ermöglichen.“ Mit spezifischen Testverfahren, die das besondere Talent für das Berufsbild prüfen, habe man in Baden-Württemberg bereits langjährige und sehr positive Erfahrungen gesammelt.

Neue Auswahlverfahren mittels Interviewtechniken

Aktuell, so Bauer in einer Pressemitteilung, prüfe das Land zusammen mit den Universitäten, zum Beispiel für einen gewissen Teil der Studienplätze ein Interviewverfahren fortzuentwickeln, das psychosoziale Kompetenzen der Bewerberinnen und Bewerber messe. Die damit verbunden Hoffnung ist, so gezielt Studierende zu gewinnen, die Fähigkeiten und Interesse für eine spätere Tätigkeit als praktische Ärztin/ praktischer Arzt mitbringen. Zugleich soll über neu geschaffene Angebote in der Allgemeinmedizin der Weg in diese Fachrichtung gefördert werden. (run/dpa)

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