Berufskrankheiten

Verordnung um Krankheiten ergänzt

Drei weitere Krankheiten finden Eingang in die Anlage der Berufskrankheiten-Verordnung.

Veröffentlicht:

BERLIN. Der Bundesrat hat vor Kurzem einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt, womit drei weitere Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen sowie zwei Berufskrankheiten um weitere Krankheitsbilder erweitert werden, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hinweist.

Zu den neu aufgenommenen Krankheiten gehören:

- Die chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien, ein farbloses Gas, das insbesondere zur Weiterverarbeitung bei der Herstellung verschiedener Kunst-Kautschuksorten sowie in der Kunststoffindustrie verwendet wird.

- Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt vor allem in Kokereien und Teerraffinerien, in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau sowie bei der Schornsteinreinigung.

- Die Fokale Dystonie als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität.

Weiterhin wurden zwei Berufskrankheiten erweitert:

- Die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) um die Erkrankung "Kehlkopfkrebs" und

- die Berufskrankheit Nummer 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um "Eierstockkrebs".

Die fünf Erkrankungen konnten laut DGUV aufgrund der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründungen und den damit verbundenen Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits vor der Änderung der Verordnung als sogenannte Wie-Berufskrankheiten anerkannt werden.

Die DGUV kritisiert den ÄSVB seit langem wegen mangelnder Transparenz seiner Entscheidungsfindung und schlägt vor, ihn im Gesetz zu verankern. (maw)

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