EU-Arbeitsschutz

Karzinogene und Mutagene im Job im Blick

Veröffentlicht:

BRÜSSEL. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des EU-Parlamentes hat Vorschläge zur Änderung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (Richtlinie 2004/37/ EG) gefasst.

Dabei sollen die Arbeitgeber in puncto Grenzwerte stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Es soll sowohl die Exposition der Arbeitnehmer als auch die Verwendung dieser Stoffe reduziert werden.

Die Maßnahmen sollten, so weit technisch möglich, die Substitution von Karzinogenen oder Mutagenen durch andere, weniger gesundheitsschädliche Stoffe umfassen, aber auch „die Verwendung von geschlossenen Systemen oder sonstigen Maßnahmen zur Verringerung des Ausmaßes der Exposition der Arbeitnehmer“, so der Wille des Ausschusses.

Auch die Einhaltung der Vorschriften durch kleine und mittlere sowie Kleinstunternehmen hat der Ausschuss im Blick, „wobei für alle Arbeitnehmer ein gleich hohes Schutzniveau gewährleistet werden sollte“, heißt es ergänzend vom Ausschuss. (maw)

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kommunikation und Datenschutz

Neue Perspektiven für IT in der Praxis

Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“