Datenschutz

Bundesrat rügt Vorgehen bei Novelle

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Bis dahin muss die neue Verordnung in nationales Recht umgewandelt werden. Die Bundesregierung hat hierzu zwar bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt. Doch mit eben diesem ist der Bundesrat nicht zufrieden. Der Plan der Regierung ist, das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues abzulösen, das die EU-Verordnung ergänzen soll. In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat nun darauf hin, dass ihm eine umfassende Bewertung der vorgeschlagenen Neufassung "nicht möglich ist". Denn die notwendigen Anpassungen des Fachrechts seien bislang weder erfolgt noch absehbar, sodass der konkrete Anwendungsbereich des Gesetzesvorhabens in weiten Teilen "im Unklaren" bleibe. Er hat eine ganze Reihe von Knackpunkten formuliert, bei denen die Regierung noch einmal prüfen soll, ob sie tatsächlich so ins neue Datenschutzgesetz eingebracht werden sollen. Unter anderem sollen die Auswirkungen des Verzichts auf eine Überführung des Medienprivilegs in die Neufassung des BDSG insbesondere im Hinblick auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch gegenüber Bundesbehörden geprüft werden.(reh)

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert