Wearables und Fitness-Apps

Auskunftsrecht interessiert nicht alle Anbieter

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DÜSSELDORF/BERLIN. Die Verbraucherzentrale NRW hat sechs Anbieter von Fitnesss-Apps abgemahnt. Wie ein Praxistest ihres Marktwächter-Teams gezeigt habe, hätten Verbraucher schlechte Karten, wenn sie vom App-Betreiber wissen wollten, was genau mit ihren Daten bei der Wearable- und App-Nutzung passiere. Vier Unternehmen erklärten laut den Verbraucherschützern bereits, ihr Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen, ein Anbieter sei verklagt worden.

Selbst wenn Nutzer von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch machen und aktiv beim Anbieter nachfragen, erhalten sie zumeist nur unzureichende Informationen, so die Verbraucherzentrale. Lediglich drei von zwölf Anbietern schickten demnach eine aus Sicht der Marktwächter-Experten angemessene Antwort darüber, welche Daten des Nutzers zu welchem Zweck gespeichert sind und wie diese weitergegeben werden.

Anbieter müssten auf Anfrage Auskunft darüber erteilen, welche Daten sie von den Nutzern gespeichert haben. Das Marktwächter-Team wollte wissen, inwieweit Verbraucher auf eine solche Anfrage Antwort erhalten. Im Rahmen der Marktwächter-Untersuchung hätten zwölf Tester einen Auskunftsantrag gestellt, nachdem sie das Wearable und die dazugehörige Fitness-App zuvor vier Wochen genutzt hatten. Die Verbraucherzentrale selbst tauchte nicht im Antrag auf, wie es heißt. "Verbraucher, die bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung ihre eigenen Daten im Blick behalten möchten, haben kaum eine Chance. Selbst dann nicht, wenn sie Informationen direkt beim Anbieter einfordern. Damit wird die Kontrolle der eigenen Daten erschwert oder sogar vollständig blockiert", so Ricarda Moll, Referentin im Marktwächter-Team Digitale Welt der Verbraucherzentrale NRW. (maw)

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