Nutzenbewertung - Onkologen sorgen für mehr Durchblick

Die Flut an Informationen zu neuen Onkologika stellt die Verordner vor Probleme. Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung sind nur bedingt aussagefähig, sagt die Fachgesellschaft. Ein neues Internetangebot soll mehr Transparenz schaffen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die frühe Nutzenbewertung von Arzneien nach dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) hat ihre Tücken. Neue Medikamente, vor allem Onkologika, kommen in hoher Schlagzahl auf den Markt. Die Fülle an Informationen dazu wird von den Ärzten zunehmend als eher verwirrend denn als unterstützend wahrgenommen. Dazu kommt die Sorge, in die Regressfalle zu tappen. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) versucht mit einem Angebot im Internet den Datendschungel zu lichten und die Verantwortlichkeiten klarzustellen.

44 neue Krebsmedikamente seit Start des AMNOG vor fünf Jahren hat die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO) gezählt. "Die Datenbasis für neue Krebsmedikamente wächst mit rasanter Geschwindigkeit", sagte Professor Bernhard Wörmann, Medizinischer Leiter der DGHO, bei der Vorstellung der neuen Funktion in der von der DGHO betriebenen Datenbank "Onkopedia" am Mittwoch in Berlin. Neue Arzneien böten Therapiechancen, es sei aber eine extreme Herausforderung, alle Informationen dazu zusammenzutragen.

Dass Nutzenbewertung und wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn asynchron verlaufen können, machte Wörmann am Beispiel von Afatinib deutlich, eines Wirkstoffs zur Behandlung des nicht kleinzelligen Lungenkarzinoms. Für mehrere Subgruppen von Patienten hat der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Zusatznutzen durch eine Behandlung mit der Arznei festgestellt. Nur zwei Monate nach der Bewertung seien jedoch wissenschaftliche Artikel erschienen, die nahegelegt hätten, dass ein Nutzen für mehr Patienten belegt sei, als in der frühen Nutzenbewertung angenommen. Ähnlich verhält es sich mit Leitlinien. Viele S 3-Leitlinien seien zu alt, sagte DGHO-Vorstandsmitglied Professor Diana Lüftner von der Berliner Charité. Wissenschaftliche Beiträge, die die sich ständig öffnenden wissenschaftlichen Lücken schließen sollen, nimmt die Fachgesellschaft künftig in ihre Datenbank auf und stellt sie öffentlich zur Verfügung, Ärzte sollen so eine breitere Entscheidungsgrundlage erhalten.

Die Informationsoffensive der DGHO steht im Zusammenhang mit Verordnungsbeschränkungen, die KVen und die Kassen in den Raum stellen. Es gibt Forderungen, Wirkstoffe mit anerkanntem Zusatznutzen bei der Erstattung zu bevorzugen. "Aus dem sinnvollen Instrument AMNOG wird versucht ein Rationierungsinstrument zu machen", sagte Wörmann dazu.

Wenn zudem KVen in ihren Arzneimittelvereinbarungen Ärzte dazu nötigen wollten, neue Wirkstoffe nur in den Anwendungsgebieten einzusetzen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss einen Zusatznutzen festgestellt habe, bedeute dies eine "extreme Einschränkung der medikamentösen Möglichkeiten für die Krebspatienten", sagte Professor Stephan Schmitz, Vorsitzender des Berufsverbands der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland (BNHO). "Es geht ganz brutal um Kostensenkung", sagte Schmitz mit Blick auf die in solchen Vorgaben stets mitschwingenden Regressandrohungen, die jedoch nur selten umgesetzt würden.

Das AMNOG-Verfahren sei primär dazu entwickelt worden, einen Erstattungspreis zu finden. Es sei ungeeignet, den Stand des medizinischen Wissens abschließend zu beurteilen, sagte Schmitz. Eine Beschränkung auf Onkologika mit anerkanntem Zusatznutzen sei eine brutale Rationierung zulasten der Krebspatienten. Die Therapiehoheit müsse beim Arzt angesiedelt bleiben.

Schützenhilfe erhielt Schmitz vom geschäftsführenden Vorsitzenden der DGHO, Professor Carsten Bokemeyer. Die Zulassung eines Medikaments definiere keinen Therapiestandard, das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung sei nicht gleichbedeutend mit einer Therapieleitlinie, und das Wirtschaftlichkeitsgebot ersetze keine individuelle patientenorientierte Behandlung, sagte Bokemeyer.

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