Telematikinfrastruktur

KBV winkt Ärzten mit dem Zaunpfahl

Ärzte, die sich nicht an die TI anschließen, könnten bald mehr verlieren als die bisher angedrohten Honorarkürzungen.

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BERLIN. Vor dem Wochenende hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) präzisiert, welche Konsequenzen Vertragsärzten drohen, wenn sie sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen. Der Gesetzgeber habe Praxen bekanntlich verpflichtet, bis zum 31. März 2019 die notwendige Technik für den TI-Anschluss zu bestellen. Könnten sie das nicht nachweisen, müsse die KV diese Praxen rückwirkend zum 1. Januar 2019 mit einem Honorarabzug von einem Prozent sanktionieren, heißt es in einer Mitteilung der Körperschaft.

Wie genau die KV das umsetzt, entscheide sie selbst. Ärzte, die sich nicht an die TI anschlössen, verstießen allerdings zusätzlich gegen ihre vertragsärztlichen Pflichten. „Auch dafür können Sanktionen drohen, zum Beispiel ein Disziplinarverfahren“, beschreibt die KBV mögliche weitere Folgen.

In Zukunft soll die Sicherheit der TI außerdem weiter gestärkt werden, und das könnte nicht angeschlossene Praxen von der vertragsärztlichen Versorgung abhängen: Bestimmte Versichertenstammdaten, die bisher unverschlüsselt auf der Karte liegen, würden bald nur noch verschlüsselt dort abgelegt.

„Das betrifft auch abrechnungsrelevante Daten wie das DMP-Kennzeichen oder den Hinweis auf besondere Personengruppen“, so die KBV. Die Folge: „Lesbar sind diese Daten dann nur noch in Praxen, die an die TI angeschlossen sind.“ Das Datum für die Umsetzung dieser zusätzlichen Sicherheitsmaßnahme steht aber noch nicht fest. (ger)

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