Gesundheitsausschuss

Datenschutz mit Kante gefordert

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BERLIN. In einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Nutzung und Sicherheit von Gesundheitsdaten haben Experten klare und einheitliche Regelungen gefordert, um die Daten bestmöglich zu schützen.

Die systematische digitale Vernetzung solcher Daten in der Forschung (Big Data) sowie in der alltäglichen ärztlichen Versorgung sei von großer Bedeutung.

Dabei zeigten sich die Fachleute einig, dass Patienten jederzeit über ihre Gesundheitsdaten verfügen können müssen und selbst entscheiden dürfen, wer außer ihnen Zugang dazu bekommt.

Die Souveränität der Patienten über seine Daten dürfe nicht infrage gestellt werden, hieß es. Eine einmal getroffene Zustimmung müsse zudem jederzeit widerrufen werden können.

Klare Regeln sinnvoll

Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, betonte, dass sensible Daten, die von Bürgern ungeschützt ins Netz gestellt werden, nicht einfach zurückgerufen werden könnten. Er hält zudem klare Regelungen für Firmen im Umgang mit Gesundheitsdaten für sinnvoll.

Was die IT-Sicherheit insgesamt angeht, erinnerte Schönbohm daran, dass jeden Tag rund 400.000 neue Schadprogramme identifiziert würden. Es sei ein „Massendelikt“ geworden, „Daten abzufischen“.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Peter Dalbrock ermutigte, es gebe eine Verantwortung für das Tun und das Unterlassen. Zentral sei, dass der Datengeber, also etwa der Patient, der Souverän seiner Daten bleibe und nicht der behandelnde Arzt.

Er betonte, die neuen Potenziale sollten unter Wahrung des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung genutzt werden. Dazu seien auch Gespräche mit den großen Internetkonzernen sinnvoll.

Heterogene Auslegung der Datenschutzrichtlinien kritisiert

Der Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gab zu bedenken, wenn die Patienten künftig auf ihre gesammelten und systematisierten Gesundheitsdaten jederzeit zurückgreifen könnten, berge das womöglich auch Nachteile, etwa beim Abschluss einer Versicherung oder einer Bewerbung auf einen Job, wenn solche Daten erfragt würden.

Der Wissenschaftler Ingo Autenrieth kritisierte die heterogene Auslegung der Datenschutzrichtlinien im deutschen Föderalismus. Dies sei intransparent und führe zu Unsicherheiten und Verzögerungen auch in der Forschung.

Autenrieth hob hervor, die Art der Erfassung von Daten spiele in der Medizin eine entscheidende und oft unterschätzte Rolle.

So sei es ein Unterschied, ob der Blutdruck im Stehen oder Sitzen gemessen werde. Die Ergebnisse könnten später relevant sein für Richtlinien oder die Kostenerstattung. Für Daten von hoher Qualität seien Personal und Geld nötig. (ger)

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