Kommentar – Videosprechstunde

Anschubfinanzierung nötig

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Manchmal wird der unabhängige Betrachter nur mit Mühe schlau aus den Entscheidungen des Bewertungsausschusses zu neuen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Strategisches Vorgehen scheint für die Verhandlungspartner, also Kassen und KBV, eine nur schwer zu bewältigende Herausforderung zu sein.

Worum geht‘s: Vor einem Jahr ist die Videosprechstunde als neue Leistung in den EBM aufgenommen worden, aufgeteilt in die eigentliche Leistung und eine Technik-Pauschale. Ganz in der Logik, nach der für einen weiteren persönlichen Kontakt zunächst einmal nichts zusätzlich abgerechnet werden kann, wurde entschieden, dass die Videosprechstunde nur sehr eingeschränkt abgerechnet werden kann. Die Folge: In der Regelversorgung wird die neue Leistung praktisch nicht eingesetzt, ein echter Rohrkrepierer. In Selektivverträgen, in denen eine höhere Vergütung vereinbart ist, sieht die Sache ganz anders aus.

Wie beim E-Arztbrief haben es die Verhandlungspartner versäumt, über eine Anschubfinanzierung eine telemedizinische Leistung für Vertragsärzte interessant zu machen. Der EBM könnte ein Hebel sein, die – politisch gewollte – Digitalisierung voranzubringen. Leider springen die Verantwortlichen dabei immer wieder zu kurz.

Lesen Sie dazu auch: Fernbehandlung: Videosprechstunde in der Praxis noch nicht der Renner

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