Telematikinfrastruktur

AfD fordert längere Frist für Einführung

Die AfD-Fraktion kämpft darum, dass die Frist zur Einführung der Telematikinfrastruktur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

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BERLIN. Kurz nachdem die FDP-Bundestagsfraktion aufgrund der Verzögerungen bei Konnektorenanbietern bereits eine Verlängerung der Frist für den Anschluss der Praxen und Kliniken an die Telematikinfrastruktur (TI) bis 1. Juli 2019 gefordert hat, positioniert sich nun die Alternative für Deutschland (AfD) als Fürsprecher der Ärzte.

In einem Antrag fordern sie einen Bundestagsbeschluss, mit dem die Bundesregierung verpflichtet wird, "gemäß § 291 Abs. 2b SGB V Satz 15, die Verpflichtung der Ärzte und Gesundheitseinrichtungen zur Einführung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte erneut, bis 31.12.2019, zu verlängern."

Zudem solle die angedrohte Kürzung der Vergütung der vertragsärztlichen Leistungen für eine Fristüberschreitung laut § 291 Abs. 2b SGB V Satz 14 so lange ausgesetzt werden, "bis eine lückenlose und unproblematische Beschaffung und Installation der nötigen Gerätschaften durch die hierzu Verpflichteten möglich ist".

Aus Sicht der AfD-Fraktion herrschen anscheinend noch keine idealen Marktbedingungen im Umfeld der Telematikinfrastruktur.

So wird im Antrag davon gesprochen, dass das benötigte Equipment "nicht innerhalb einer kurzen Lieferfrist und zu angemessenen Preisen beschafft und ohne weitere Kosten oder unzumutbaren Aufwand an die gängige Praxissoftware angeschlossen werden" könne.

Damit seinen Honorarkürzungen nicht zu rechtfertigen. "Einer gesetzlichen Verpflichtung muss die Erfüllbarkeit gegenüber stehen", so die AfD. (maw)

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