Patientenakte
Honorar für die ePA? Die Regierung prüft
Die Bundesregierung hat die Pläne zur elektronischen Patientenakte in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion präzisiert. Es geht auch um mehr Honorar.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Bundesregierung will die Krankenkassen verpflichten, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gesellschaft für Telematik zugelassene elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Das steht im Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat die Regierung die Pläne zur Einführung der ePA jetzt präzisiert. Die Antwort liegt der "Ärzte Zeitung" vor.
Patienten sollen per Smartphone zugreifen können
Auf diese Anwendung sollen Versicherte einen "selbstständigen Zugriff, zum Beispiel auch mit Smartphones oder Tablets" haben. Die Regierung wolle zudem "Informationspflichten der Krankenkassen über die ePA gesetzlich regeln", um die Versicherten auf die Anwendung vorzubereiten.
Wie bei den bisherigen Anwendungen mit der Gesundheitskarte können Ärzte hoffen, für die Befüllung der Akte eine eigene Vergütung zu bekommen: Im Rahmen eines Digitalisierungsgesetzes prüfe die Regierung, "Regelungen zur Finanzierung und zur Vergütung der Leistungserbringer zu schaffen", heißt es in der Antwort.
Minister Jens Spahn (CDU) "hinkt bei der Einführung der ePA hinterher", kritisiert die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus. Das zeige sich schon dadurch, dass sich Krankenkassen selbst in die Offensive gehen, in dem sie eigene Konzepte entwickeln und ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen.
"Wir benötigen dringend einheitliche Vorgaben mit einem festgelegten Rahmen für eine ePA", so Aschenberg-Dugnus weiter. Spahn müsse "endlich seine Digitalisierungs-Handbremse lösen". Diese gehe zu Lasten der Ärzte und Patienten. (ger)