Kommentar
Angst ist der falsche Ratgeber beim Fernbehandlungsverbot
Es ist gut, wenn Ärzte die Risiken und Nebenwirkungen neuer Behandlungsmöglichkeiten im Blick haben. Es schadet auch nicht, dass die Brandenburger Kammerdelegierten mit Nachdruck auf die Risiken der vom Ärztetag beschlossenen Aufhebung des ausschließlichen Fernbehandlungsverbots hinweisen. Doch nur in seltenen Fällen ist es gerechtfertigt, eine Behandlung wegen der damit verbundenen Gefahren zu unterlassen.
Wenn die Brandenburger Ärztekammer die Lockerung der Musterberufsordnung nicht übernimmt, würde sie vielen jungen Kollegen den Weg in eine veränderte berufliche Zukunft versperren. Zugleich würde sie Chancen im Kampf gegen den Ärztemangel vergeben, die gerade dem Flächenland Brandenburg zugutekämen. Problematisch wäre es ohnehin, wenn das Berufsrecht in der Frage der Fernbehandlung bundesweit uneinheitlich ausfiele.
Daher steht zu hoffen, dass die Delegierten der Brandenburger Kammer, wenn sie am kommenden Wochenende über das Fernbehandlungsverbot abstimmen, allen Mut zusammennehmen und sich zu einer zukunftsweisenden Entscheidung durchringen. Angst ist ein schlechter Ratgeber. Das gilt auch für Gremienbeschlüsse der ärztlichen Selbstverwaltung.
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