Kommentar – Fernbehandlungsverbot

Berufspolitischer Unsinn

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

Was macht es eigentlich für einen Eindruck, wenn den einen untersagt bleibt, wozu die anderen keineswegs verpflichtet werden? Dass der Beschluss des Ärztetages, das berufsrechtliche Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung zu lockern, jetzt teilweise in den Länderkammern in Frage gestellt wird, die Umsetzung auf der Kippe steht, ist berufspolitischer Unsinn.

Schließlich wird ja niemand zur Fernbehandlung ohne persönlichen Erstkontakt gezwungen. "Im Einzelfall erlaubt", heißt es in der Musterberufsordnung – und "wenn dies ärztlich vertretbar ist".

Auf dieser Basis ist jeder sein eigener Herr. Wo der Textvorschlag jedoch nicht – so oder so ähnlich – umgesetzt wird, dürfte sich der technik- und digitalaffinere Teil der Ärzteschaft auf Jahre hinaus gegängelt fühlen. Kein gutes Ergebnis für einen Berufsstand, der gegenüber Kassen und Politik auch gerne mal etwas weniger Bevormundung anmahnt.

Die Gegner der ausschließlichen Fernbehandlung sollten vielleicht noch einmal in sich gehen. Natürlich muss niemand die Behauptung unwidersprochen hinnehmen, dass eine Idee an der Zeit sei. Den Kollegen ohne echte Not Knüppel zwischen die Beine werfen muss man aber auch nicht.

Lesen Sie dazu auch: Berufspolitik: Spaltpilz Fernbehandlung?

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