E-Patientenakte

Therapeuten wollen klare Zugriffsregeln – von Anfang an

Die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung betont das Recht auf informationelle Selbstbestimmungen und stellt Forderungen an die ePA.

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Maus statt Aktenberge? Für Psychotherapeuten bleibt aber der Datenschutz zentral.

Maus statt Aktenberge? Für Psychotherapeuten bleibt aber der Datenschutz zentral.

© malerapaso / Getty Images / iStock

BERLIN. Über Datenschutz kann nicht verhandelt werden. Auch nicht, wenn es um die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) geht. Das hat die Bundesvorsitzende der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) Barbara Lubisch bei der Delegiertenversammlung des Verbandes in Berlin betont.

Diskutiert wurde dort unter anderem über die im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) vorgesehenen Pläne, die elektronische Gesundheitsakte zunächst auch ohne differenziertes Berechtigungsmanagement einzuführen. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte kürzlich berichtet, die für 2021 geplante ePA werde zunächst Datenschutz-Einschränkungen haben. Das Gesundheitsministerium wies diese Kritik zurück.

Angst vor Datenmissbrauch

Die DPtV steht einer möglichen Einführung der ePA ohne die Erteilung von Zugriffsberechtigungen kritisch gegenüber. Patienten müsse es mit Einführung der ePA von Beginn an möglich sein, einzelnen Leistungsbringern nur für ausgewählte Dokumente und nicht pauschal auf alle Dokumente in der ePA den Zugriff zu erlauben.

„Gesundheitsdaten sind äußerst sensibel, die unbefugte Nutzung kann zu schweren Schäden für die betroffenen Patienten führen. Es darf nicht sein, dass die informationelle Selbstbestimmung der Patienten ausgehöhlt wird“, so Lubisch. Bei psychisch kranken Menschen könne der Missbrauch oder das Bekanntwerden von Diagnosen und Behandlungsinhalten weitreichende Konsequenzen haben, mahnt Lubisch zur Vorsicht.

Die Delegiertenversammlung der DPtV begrüßt eine „datenschutzgerechte digitale Gesundheitsversorgung“, fordert jedoch, dass Patientenrechte sowie die ärztliche beziehungsweise psychotherapeutische Schweigepflicht nicht unterlaufen werden dürften.

Aufwand und Kosten der Digitalisierung sollten außerdem in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen für Patienten und Ärzte oder Therapeuten stehen. Außerdem müsse die Indikationsstellung für den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen beim Arzt beziehungsweise Psychotherapeuten liegen, so die DPtV.

Priorität Datensicherheit

Die DPtV gibt zu bedenken, dass durch die Sammlung von Gesundheitsdaten, insbesondere in einer Gesundheits- oder Patientenakte, das Schadenspotenzial durch einen möglichen Datendiebstahl wachse. Die DPtV fordert deshalb, auch bei der Speicherung der Daten auf Servern oder der Cloud müsse der Datenschutz gesichert sein, beispielsweise durch Verschlüsselung oder getrennte Datenpakete.

Die Speicherung der Patientendaten sollte, so die DPtV, möglichst dezentral erfolgen, die Server ihren Standort in Deutschland haben. (mu)

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