TI-Ausstattung
KBV fordert mehr Geld für Kartenterminal
Im Streit von KBV und Kassen um die TI-Erstausstattungspauschalen muss einmal mehr das Schiedsamt schlichten.
Veröffentlicht:„Das ist für uns nicht verhandelbar“, wird Vorstand Dr. Thomas Kriedel zitiert. „Praxen brauchen Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Alle Ärzte, die bislang die TI-Ausstattung bestellt haben, müssen dafür auch die bisher gültigen Pauschalen erhalten.“ Laut KBV beruft sich der GKV-Spitzenverband auf Recherchen, wonach ein Konnektormodell günstiger erhältlich sei als in den derzeitigen Erstausstattungspauschalen abgebildet (derzeit 1982 Euro; 1547 Euro für Konnektor, 435 Euro für Kartenterminal). Nach KBV-Recherchen sei der von den Kassen ins Spiel gebrachte günstige Konnektor für Praxen jedoch „gar nicht einzeln erhältlich“, heißt es.
Indessen fordert die KBV eine Anhebung der Erstausstattungspauschalen für E-Health-Kartenterminals. Diese seien bisher zu niedrig bewertet, da Marktpreise dafür „deutlich höher“ lägen. Die Finanzierungsvereinbarung wolle die KBV frühestens zum 1. Januar 2020 ändern. Die Finanzierung der Terminals ist wichtig, da sie in der Praxis für die TI-Anwendungen Notfalldatenmanagement und E-Medikationsplan notwendig sind, zu denen Feldtests im vierten Quartal anlaufen sollen.
Über die TI-Finanzierung werde nun Ende August das Schiedsamt entscheiden. Hintergrund: Nach dem E-Health-Gesetz müssen die Kassen die Kosten für die TI-Anbindung tragen. Bereits die erste Finanzierungsvereinbarung 2017 war mithilfe des Amtes zustande gekommen. Damals – es waren noch keine TI-Komponenten verfügbar – wurde beschlossen, die Vereinbarung an die Preisentwicklung der TI-Komponenten anzupassen. Dies war im vergangenen Jahr der Fall, als die Pauschalen für den Konnektor angehoben wurden. (dab)