Orthopäden und Unfallchirurgen

ePA bietet Chance für interdisziplinäres Arbeiten

Ärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie signalisieren auf ihrem Jahreskongress ein hohes Interesse an der elektronischen Patientenakte. Zur Frage der Zugriffsrechte warten sie mit einem eigenen Vorschlag auf.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Noch ungeklärt: Wie soll der Zugriff auf eine elektronische Patientenakte geregelt werden?

Noch ungeklärt: Wie soll der Zugriff auf eine elektronische Patientenakte geregelt werden?

© gekaskr / Fotolia

Berlin. Kann die Behandlung chronischer Rückenschmerzen durch eine Depression oder eine andere Begleiterkrankung erschwert werden? Bei der Beantwortung einer solchen Frage kann die elektronische Patientenakte (ePA) ein wichtiges Arbeitsinstrument werden, um zielgerichteter und besser diagnostizieren und behandeln zu können. Davon zeigt sich Dr. Thomas Möller überzeugt. In einer Pressemitteilung im Vorfeld des Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) in Berlin erklärt der Kongresspräsident DKOU 2019 des Berufsverbandes für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU): „Wir können aus der elektronischen Patientenakte entnehmen, unter welchen Begleiterkrankungen Patienten leiden und Befunde wie Röntgenbilder oder Laborberichte direkt einsehen... und berücksichtigen.“ Auch belastende Doppel- und Mehrfachuntersuchungen ließen sich so vermeiden und Therapien besser organisieren.

Möller sieht daher in der Einführung und Nutzung der ePA einen großen Schritt für die interdisziplinäre als auch für die stationäre und ambulante Vernetzung. „Eine entsprechende Akte sollte allerdings vollständig, nicht manipulierbar und sicher sein,“ betonte er.

Zur Regulierung der Zugriffsrechte, die in einem eigenen Datenschutzgesetz erfolgen soll, hat die DKOU einen eigenen Vorschlag: Statt den Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu reglementieren, könnte der Zugriff auch kontrolliert werden. Das würde bedeuten, dass jeder Aufruf von Befunden und Daten mit Datum, Name des Zugreifenden und Anlass registriert und in der elektronischen Patientenakte vermerkt werde, so Möller. Fehlverhalten würde so auffallen.

Datenspende ja – bei sicherer Anonymisierung

Um die Versorgungsforschung voranzutreiben, begrüßt der BVOU auch die Datenspende – das anonyme und unentgeltliche zur Verfügung stellen von Gesundheitsdaten für die medizinische Forschung. Doch auch hier müssten die Bedingungen nochmals unter die Lupe genommen werden, da die Anonymisierung der Patientendaten offenbar technisch relativ leicht zu knacken sei.

Möller verweist in der der Mitteilung dazu auf eine aktuelle Untersuchung in „Nature“ (10, Article number: 3069 (2019)), nach der sich jeder Amerikaner über nur fünfzehn Datenpunkte mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,98 Prozent identifizieren lässt. In einer kleinen Stichprobe hätten sogar oft schon das Geschlecht, die Postleitzahl und das Geburtsdatum einer Person genügt, um sie mit hoher Sicherheit zu identifizieren.

„Wir sehen hier eine Aufgabe, die im Konsens gelöst werden muss, die uns aber keinesfalls den Blick auf Zukunftschancen versperren sollte“, so der niedergelassene Orthopäde und Unfallchirurg aus Speyer. (run)

Um zu zeigen, dass die Digitalisierung auch ein Einfallstor für Cyberkriminalität ist, veranstaltet der BVOU auf dem Kongress am 24. Oktober 2019 einen „Live Hack“. Ein Experte aus Tübingen demonstriert, wie einfach es ist, veraltete Systeme zu attackieren, Daten über Phishingmails abzugreifen, ein WLAN-Netz lahmzulegen oder Schadsoftware über USB-Sticks oder Wechseldatenträger zu installieren.

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