Umfrage

IKK-Versicherte lehnen AU per WhatsApp ab

Die IKK Südwest gibt sich „selbst überrascht“ von den Ergebnissen einer Versichertenbefragung. Danach wird Tele-Ärzten aus Datenschutzgründen mehrheitlich misstraut.

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SAARBRÜCKEN. Krankschreibung via WhatsApp nach Ferndiagnose? Das Geschäftsmodell des Hamburger Start-ups Dr. Ansay AU-Schein GmbH – derzeit ausdrücklich auf Erkältungen beschränkt – rief von Beginn an Kritiker auf den Plan.

Zu denen offenkundig auch die IKK Südwest zählt. Die Kasse berichtet aktuell von einer Mitgliederbefragung (n=220), wonach drei Viertel ihrer Versicherten „sich nicht per WhatsApp von einem Tele-Arzt krankschreiben lassen würden“.

Mehrheit will im Krankheitsfall untersucht werden

Misstrauen hegten die Versicherten insbesondere hinsichtlich des Datenschutzes. Zudem sei es den meisten Befragten (82 Prozent) „wichtig, im Krankheitsfall vom Arzt ihres Vertrauens persönlich untersucht zu werden“.

66 Prozent der Befragten hätten sogar die Antwortvorgabe bestätigt, dass Krankschreibungen im Fernkontakt aus Datenschutzgründen „verboten werden“ sollten.

„Das klar ablehnende Votum zur Krankschreibung per App-Arzt hat uns selbst überrascht und ist umso relevanter für unsere zukünftigen Entwicklungsideen“, kommentiert Kassenvorstand Roland Engehausen.

Gegen die digitale AU per se ist die IKK Südwest gleichwohl nicht. „Unseres Erachtens ist die automatische elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung durch den Arzt an die Krankenkasse längst überfällig und muss endlich zeitnah umgesetzt werden.“

Nicht rückwirkend

Der Anbieter AU-Schein (au-schein.de) hat nach knapp einem halben Jahr Betriebstätigkeit eigenen Angaben zufolge schon über 5000 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im WhatsApp-Kontakt ausgestellt. Pro Bescheinigung – als Foto aufs Handy sowie einen Tag später im Briefkasten – zahlen Kunden neun Euro aus eigener Tasche.

Allerdings wird die AU ausschließlich nur als Erstbescheinigung, nicht rückwirkend und höchstens zweimal jährlich für ein bis maximal drei Tage ausgestellt.

Anerkennungsprobleme bei Kostenträgern und Arbeitnehmern gibt es – jedenfalls nach Darstellung des Unternehmens – bisher nicht. Für den Fall, dass doch einmal jemand Schwierigkeiten macht, offeriert das Unternehmen seinen Kunden kostenlose anwaltliche Beratung. (cw)

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