Standard für Reha-Entlassbrief liegt jetzt vor
BERLIN (gvg). Nach dem vor zwei Jahren fertig gestellten elektronischen Arztbrief hat der Verband der Hersteller von IT-Lösungen für das Gesundheitswesen (VHitG) jetzt auch den elektronischen Rehabilitations-Entlassbrief standardisiert. Für niedergelassene Ärzte könnte das bedeuten, dass die Arztbriefe aus Reha-Kliniken in Zukunft leichter in die Praxis-EDV integriert werden können.
Veröffentlicht:Ein Implementierungsleitfaden für die Hersteller von Reha-IT-Systemen wird auf der conhIT erstmals der Fachöffentlichkeit präsentiert. Partner des Projekts des VHitG war die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB).
"Damit kann der ärztliche Reha-Entlassungsbericht künftig auch als elektronischer Arztbrief erzeugt und übermittelt werden", betont der DRB-Telematikbeauftragte Bernd Dreßler. Informationen wie Diagnosen, Anamnese oder Therapien können so von Praxis-EDV-Systemen der Niedergelassenen oder von Klinikinformationssystemen nachbetreuender Einrichtungen einfacher "verstanden" und automatisch in die eigene Dokumentation übernommen werden.
Anders als Akutkrankenhäuser gelten Reha-Kliniken bis dato als mit IT-Systemen eher sparsam ausgestattet. Entsprechend gilt der Reha-Entlassbrief als eines der am wenigsten standardisierten Dokumente des deutschen Gesundheitswesens. Vom kurzen tabellarischen Arztbrief bis zum fünfzehnseitigen Prosabrief gibt es fast alles. Mit dem neuen "eReha-Entlassungsbericht", so der offizielle Name, dürfte sich das jetzt schrittweise ändern - sobald die Kliniken mit Software arbeiten, in der der neue Standard umgesetzt ist.