Online-Stammdatenabgleich kommt jetzt ins Gesetz

BERLIN (ger/hom/reh). Die Leistungserbringer, also auch die Vertragsärzte, sollen in Zukunft dafür zuständig sein, die Gültigkeit der Gesundheitskarten und die Daten-Aktualität zu überprüfen. Das geht aus einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen für das GKV-Änderungsgesetz hervor. Staatssekretär Daniel Bahr verteidigte das Vorhaben in einem Brief an die FDP-Fraktion des Bundestages, Kartengegner protestierten in einem offenen Brief.

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Beim ersten Arztbesuch im Quartal soll künftig - über eine Online-Anbindung -geprüft werden, ob die Kasse überhaupt leistungspflichtig ist.

Beim ersten Arztbesuch im Quartal soll künftig - über eine Online-Anbindung -geprüft werden, ob die Kasse überhaupt leistungspflichtig ist.

© Michael Zapf / TK

In Zukunft sollen Vertragsärzte, Zahnärzte und andere Einrichtungen die an der Versorgung von Kassenpatienten teilnehmen, die Leistungspflicht der Krankenkasse durch einen Online-Abgleich der Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) überprüfen, und zwar jeweils beim ersten Kontakt im Quartal.

Die neue Regelung diene "im Wesentlichen der Verbesserung des Datenschutzes, der Missbrauchsbekämpfung sowie der Verbesserung der Wirtschaftlichkeit", heißt es in der Begründung des Antrags zu dem neuen Absatz 2b, der an den Paragrafen 291 im SGB V angefügt werden soll. Die Prüfung der Stammdaten soll automatisiert über die Telematikinfrastruktur laufen, sobald diese einsatzbereit ist. Eine Online-Anbindung der Praxis-EDV soll weiterhin freiwillig bleiben, der Stammdatenabgleich soll also ohne Verbindung zur Praxis-EDV möglich sein. Vorstellbar ist etwa, dass der Kartenleser ohne Verbindung zur Praxis-EDV über den Konnektor online geht.

In einem Schreiben an die Mitglieder der FDP-Fraktion im Bundestag, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt, erläutert der Parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) den Antrag. Weder Leistungserbringer noch Kostenträger (Krankenkassen) erhielten durch den Stammdatenabgleich zusätzliche Daten. Es gebe auch keine Speicherung von Daten auf zentralen Servern, der Dienst sei dezentral organisiert. Die Prüfung und Aktualisierung der Daten sei auf diesem Wege schneller und effizienter als bisher und als Alternativen wie eine Aktualisierung der Daten in den Geschäftsstellen der Kassen. "Die FDP bleibt also bei ihrer Linie, die sie schon vor der Wahl vertreten hat", betonte Bahr in dem Schreiben. Die kritischen Projekte wie das elektronische Rezept seien "auf Eis gelegt".

Von Seiten vieler Ärzteverbände gibt es massive Kritik. In einem offenen Brief fordert das Aktionsbündnis "Stoppt die E-Card" Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) auf, die Gesetzesregelung zur verpflichtenden Online-Anbindung der Arzt- und Zahnarztpraxen zu stoppen. Die Abgeordneten des Bundestages werden aufgefordert diesen Regeln nicht zuzustimmen. Unterzeichnet haben den Brief unter anderem Dr. Klaus Bittmann von der Ärztegenossenschaft Schleswig-Holstein, Dr. Karl- Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender Freier Verband Deutscher Zahnärzte und Dr. Wolfgang Hoppenthaller vom Bayerischen Hausärzteverband. Zuvor hatte der Präsident der Freien Ärzteschaft Martin Grauduszus von der FDP bereits gefordert, den Änderungsantrag zu stoppen und sich an ihr Wahlversprechen zu halten. Bahr formuliert es so: Wir bekämen eine moderne Krankenversichertenkarte, die wir bräuchten, um Missbrauch einzudämmen. "Alles, was die FDP zu Recht verhindern wollte, kommt jetzt auch nicht."

Lesen Sie dazu auch: Online-Abgleich der Stammdaten kommt jetzt doch

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