E-Card in den Praxen: Diese Probleme können auftreten

Die elektronische Gesundheitskarte wird seit Oktober bundesweit ausgegeben. Doch was in der Theorie so einfach klingt, macht in der Praxis an der einen oder anderen Stelle Probleme. Praxisteams können aber vorbeugen, die KBV gibt Tipps.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Einfach Karte einlesen und alles läuft - leider trifft das nicht auf jede Gesundheitskarte zu.

Einfach Karte einlesen und alles läuft - leider trifft das nicht auf jede Gesundheitskarte zu.

© Bernd Thissen / dpa

NEU-ISENBURG. Die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) kommt voran. Allein der AOK-Bundesverband meldete vor wenigen Wochen, dass bereits über 2,5 Millionen AOK-Versicherte die eGK haben.

Bis Jahresende will die Kasse 70 Prozent der Versicherten mit der Karte ausgestattet haben. Doch die Umstellung in den Praxen läuft nur reibungslos, wenn ein paar Dinge beachtet werden. Welche dies sind, hat die KBV auf ihrer Website zusammengestellt.

Ein wichtiger Punkt ist die Zuzahlungsbefreiung. Die sollte eigentlich auf der Karte hinterlegt und automatisch vom Praxisverwaltungssystem (PVS) eingelesen werden. Aber: Diese Funktion steht erst zur Verfügung, wenn das PVS künftig die Versichertenstammdaten online mit den Krankenkassen abgleicht.

So lange sei das Feld Zuzahlungsbefreiung standardmäßig mit einer Null ausgefüllt, erklärt die KBV. Was dazu führe, dass das PVS meldet "Keine Befreiung, bitte prüfen". Diese Meldung könnten die Praxen zwar ignorieren, sie müssten den Zuzahlungsstatus aber dennoch manuell ins PVS eintragen.

Für Patienten ist der Hinweis wichtig, dass sie trotz eGK nach wie vor einen Befreiungsausweis von der Kasse benötigen. Gleiches Prozedere gilt laut KBV für die Kostenerstattung im ambulanten und stationären Bereich.

Wenn die Praxissoftware Alarm schlägt

Eine andere Meldung, die die Praxisteams verwirren könnte: Obwohl die eGK neu ist, zeige manches PVS an, dass die Karte im nächsten Quartal ungültig werde, so die KBV. Das Problem: Die eGK enthalte in der Regel keine Angaben zum Ende eines Versichertenverhältnisses.

Weil diese Information künftig über den Versichertenstammdatenabgleich ins PVS eingespielt werden soll. Nun ist auf verschiedenen Vordrucken und im Datensatz für die Quartalsabrechnung allerdings ein Textfeld für genau diese Information vorgesehen. Deshalb tragen manche PVS einfach automatisch das Folgequartal als Versicherungsende ein.

Sorgen machen müssen sich Ärzte und ihre Teams deshalb nicht. Ganz im Gegenteil, sie sollten den Eintrag einfach ignorieren, rät die KBV. Das Versicherungsverhältnis des Patienten laufe in jedem Fall weiter.

Vorsicht ist allerdings mit den Testkarten geboten. Die Kassen hatten nämlich in Vorbereitung auf den bundesweiten eGK-Rollout in den Testregionen (Bochum-Essen, Flensburg, Ingolstadt, Löbau-Zittau, Trier un Wolfsburg) rund 10.000 dieser Karten ausgegeben. Um den Start der eGK vorab zu erproben.

Diese Testkarten würden ab April aber ihre Gültigkeit verlieren, heißt es auf der Website der KBV.

Testkarten verlieren ab April ihre Gültigkeit

Die KBV fordert deshalb die Praxen auf, Patienten, bei deren Karte die Praxissoftware den Hinweis gibt, dass es sich um eine Karte der Generation 0 handelt und die Karte demnächst ausläuft, darauf aufmerksam zu machen, dass sie bei ihrer Kasse eine neue Karte einfordern müssen.

Der Grund: Ab dem zweiten Quartal werden diese Karten nicht mehr vom PVS eingelesen. Legt der Patient eine solche Karte vor, müsste die Praxis dann zum Ersatzverfahren greifen.

Die neuen Karten, die auch im April noch gültig sind, erkennen Praxisteams an der Kennzeichnung G1 unterhalb des aufgedruckten Schriftzugs "Gesundheitskarte", berichtet die KBV.

Bei den Testkarten sei an dieser Stelle ein G0 vermerkt. Das ist wichtig, weil beim Einlesen der Karten über ein mobiles Lesegerät kein Hinweis auf das Verfallsdatum gegeben werde, meldet die KV Baden-Württemberg.

Aber es gibt noch einen Hinweis der KBV, den Ärzte ernst nehmen sollten: Die Administrator-PIN, die die Praxen bei Inbetriebnahme ihres neuen eGK-Kartenterminals fest legen mussten, sollten sie gut aufbewahren.

Denn sie werde für die Aktualisierung der Terminal-Software - etwa bei der Umstellung vom Off line- in den Online-Betrieb - benötigt.

Wer die PIN vergessen habe, müsse sein Terminal in der Regel auf die Werkseinstellungen zurücksetzen lassen und dafür das Gerät meist an den Hersteller senden.

www.kbv.de/telematik/39993.html

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