Datensalat mit der E-Card?

Die elektronische Gesundheitskarte könnte so manche Praxis-Software überfordern, meldet die KBV. Kurios: Das Problem liegt an Regeln, die die KBV selbst ausgehandelt hat.

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E-Card lesen: Bei mancher Praxissoftware kommen womöglich nur halbe Daten an.

E-Card lesen: Bei mancher Praxissoftware kommen womöglich nur halbe Daten an.

© ISO K° - photography / fotolia.com

NEU-ISENBURG (reh). Nicht nur Ärzteschaft und Patienten, auch die Praxis-EDV muss sich erst schrittweise an die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gewöhnen.

Erst zu Beginn des Jahres zeigte sich, dass die eGK in den Systemen für die ein oder andere Verwirrung sorgen könnte - etwa beim Zuzahlungsstatus.

Nun soll das Zusammenführen der eGK-Daten mit den alten bzw. bereits vorhandenen Versichertendaten im Praxissystem zu Irritationen führen.

Das Problem liegt laut der KBV ausgerechnet in den Umwandlungsregeln, die KBV und GKV-Spitzenverband vereinbart haben. Diese sind von den Arztsoftwarehäusern zum dritten Quartal umzusetzen.

Keine Auswirkungen auf den Praxisbetrieb

Dabei machen die Umwandlungsregeln nichts anderes, als dafür zu sorgen, dass die Versichertendaten der eGK in das alte Krankenversichertenkarten-System einfließen können.

Das ist nach Angaben der KBV notwendig, weil die eGK über eine höhere Speicherkapazität als die alte Krankenversichertenkarte (KVK) verfügt.

Diese Umwandlung der Daten könne aber nun dazu führen, dass Angaben wie Name und Adresse des Patienten leicht gekürzt in der Praxis-EDV erscheinen, so die KBV.

Straßenbezeichnungen würden in den Systemen etwa auf 18 Zeichen gekürzt, auf der eGK seien hingegen bis zu 46 Zeichen möglich.

Auswirkungen auf den Praxisbetrieb soll das laut KBV allerdings nicht haben. Denn die Daten würden trotz der angezeigten Kürzungen komplett erhalten bleiben.

Und: Bei Produkten von Softwarehäusern, die ihre interne Datenbank bereits erweitert hätten, tauche das Kürzungsproblem nicht auf.

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