Notfalldaten auf E-Card

Feldversuch fällt positiv aus

Die Uni Münster hat mit 13 Hausarztpraxen im Münsterland getestet, wie sinnvoll ein Notfalldatensatz im Alltag sein kann.

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DÜSSELDORF. Der für die elektronische Gesundheitskarte geplante Notfalldatensatz liefert im Bedarfsfall wichtige Informationen. Das zeigt eine gemeinsame Untersuchung der Bundesärztekammer (BÄK) und der Universitätsklinik Münster.

Hausärzte aus 13 Praxen im Münsterland hatten für die Untersuchung jeweils fünf Notfalldatensätze angelegt und die dazu gehörenden Patientenakten zur Verfügung gestellt. Alle Daten waren anonymisiert, berichtete Dr. Christian Juhra von der Uniklinik auf der Veranstaltung "eHealth.NRW - Das digitale Gesundheitswesen" Mitte voriger Woche in Düsseldorf.

Große Zustimmung

Insgesamt 64 Datensätze mit 480 Diagnosen wurden dann Notärzten, Ärzten in den Krankenhausnotaufnahmen und Rettungsassistenten zur Beurteilung vorgelegt. In einem zweiten Schritt erhielten sie auch die individuellen Patientenakten. "Die Zustimmung war sehr groß", berichtete Juhra.

Drei Viertel der Experten bescheinigten den Notfalldatensätzen einen großen oder sehr großen Nutzen. Der Mediziner kündigte an, Uniklinik und BÄK wollten nun eine weitere Studie auflegen, bei der es um eine Verbesserung der Praktikabilität des Notfalldatensatzes für die anlegenden Ärzte geht.

Juhra stellte bei der Veranstaltung auch eine App vor, die Notärzten und Rettungssanitätern Informationen liefert, welches Zentrum für den jeweiligen Fall am besten geeignet ist und ob es Patienten aufnehmen kann: die App "Medizinisches Akutkrankenhaus.

Rettungsdienst - Informations- und Kommunikationssysteme für akute Notfälle im Alter" (MA-RIKA). Das Projekt wird vom nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium und der EU gefördert.

"Die Vernetzung zwischen Notarzt, Rettungsdienst und Krankenhaus wird immer wichtiger", so Juhra. Leider sei es schwierig, für solche erfolgversprechenden und kostensenkenden Anwendungen eine Finanzierung auf die Beine zu stellen.

Das Problem: "Die Notfallversorgung ist Allgemeingut." Entwicklungen wie MA-RIKA eignen sich deshalb nicht als Instrument m Kassenwettbewerb. (iss)

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