Telematikinfrastruktur

Fristverlängerung für Online-Rollout jetzt amtlich

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Noch etwas mehr Zeit: Erst ab 2019 müssen nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärzte nun eine Kürzung des Honorars um ein Prozent fürchten.

Noch etwas mehr Zeit: Erst ab 2019 müssen nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossene Ärzte nun eine Kürzung des Honorars um ein Prozent fürchten.

© DNY59 / Getty Images / iStock

BERLIN. Vertragsärzte können sich mit dem Anschluss an die hinter die Gesundheitskarte gelegte Telematikinfrastruktur (TI) bis Ende 2018 Zeit lassen. Der Verordnung zur Verlängerung der Frist aus dem E-Health-Gesetz um sechs Monate hat der Bundesrat jetzt zugestimmt.

Erst ab 2019 müssen nicht an die TI angeschlossene Ärzte nun eine Kürzung des Honorars um ein Prozent fürchten. Mit der Verlängerung dieser Frist werde "den Ärzten, Zahnärzten und Einrichtungen eine ausreichende Übergangsfrist zugestanden, in der sie sich mit der erforderlichen Technik für die Versichertenstammdatenprüfung ausstatten können", heißt es in der Verordnung.

Zur Erinnerung: Über den Versichertenstammdatendienst wird automatisch beim Einlesen der Gesundheitskarte in der Praxis überprüft, ob der Versicherte noch bei der Krankenkasse versichert ist. Änderungen, etwa bei der Adresse, werden dann automatisch auf dem Chip der Karte vorgenommen.

Bislang ist allerdings noch keine einzige Komponente für den Online-Rollout von der gematik zugelassen. Die Praxen benötigen für den Anschluss an die TI einen Konnektor, ein neues Kartenlesegerät, eine Institutionenkarte (SMC-B) und einen VPN-Zugangsdienst.(ger)

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