E-Health
Praxis bis Ende 2018 an Telematik anbinden
Das E-Health-Gesetz sah für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) noch eine Frist bis Ende Juni 2018 vor. Ursprünglich sollten die Praxen ab Juli den Online-Abgleich der Versichertenstammdaten vornehmen, wollten sie Sanktionen vermeiden.
Der Bundesrat hat aber kürzlich den Referentenentwurf des Gesundheitsministeriums genehmigt, nach dem die Frist für die Anbindung bis 31. Dezember 2018 verlängert wird. Die Sanktionen greifen damit erst ab 2019. (reh)