Kommentar zur Fernbehandlung
Offenheit zahlt sich aus
Niedergelassene Ärzte in Baden-Württemberg können sich auf ein neues Terrain vorwagen.
Die Landesärztekammer hat das erste Modellprojekt genehmigt, das ihnen die Fernbehandlung bei unbekannten Patienten erlaubt. Private Krankenversicherer gehen hier in die Offensive, gesetzliche Kassen werden dem Beispiel folgen.
Natürlich muss jeder einzelne Arzt prüfen, ob die Fernbehandlung für ihn eine vorstellbare Form der Patientenversorgung ist. Die Fachrichtung und die Organisation der Praxis spielen bei der persönlichen Entscheidung eine Rolle.
Wenn Ärzte einen solchen Weg für sich ablehnen, ist dagegen nichts zu sagen. Niemand sollte es aber verteufeln, wenn Kollegen sich für die Teilnahme an dem Modellprojekt entscheiden.
Denn nichts spricht dagegen, eine neue Form der Behandlung zu erproben – die auch nur in Deutschland neu ist, während sie anderswo schon mit Erfolg praktiziert wird.
Für manchen Arzt kann die Fernbehandlung eine wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit sein, neue Patienten zu gewinnen.
Sie kann als niedrigschwelliges Angebot aber auch dazu beitragen, Menschen überhaupt in Kontakt mit einem Arzt zu bringen. Sie suchen sonst bei nicht gravierenden gesundheitlichen Problemen ausschließlich außerhalb des ärztlichen Systems nach Rat.
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