Mecklenburg-Vorpommern

Fernbehandlung – Schweriner Landtag beschwört Kammer

Ungewöhnliche Volte des Landtags: Die Landesregierung soll die Kammer im Nordosten drängen, die Freigabe der Fernbehandlung aktiver anzugehen.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Geht nicht: Ausschließliche Fernbehandlung im Nordosten. Schäfer / stock.adobe.com

Geht nicht: Ausschließliche Fernbehandlung im Nordosten. Schäfer / stock.adobe.com

© agenturfotografin / stock.adobe.

SCHWERIN. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern macht Druck beim Fernbehandlungsverbot: Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU bringen in die bevorstehende Landtagssitzung einen Antrag ein, der die Landesregierung zu Gesprächen mit der Ärztekammer über eine entsprechende Änderung ihrer Berufsordnung auffordert.

Die Stoßrichtung des Antrags ist unmissverständlich: Die Politik im Nordosten erwartet von der Landesärztekammer, dass sie den Ärzten im Land eine ausschließliche Fernbehandlung erlaubt – so, wie es der Deutsche Ärztetag im Mai 2018 ermöglicht hatte.

Im gemeinsamen Antrag von SPD und CDU heißt es unter der Überschrift „Telemedizinische Möglichkeiten auch in Mecklenburg-Vorpommern nutzen“: „Der Landtag beauftragt die Landesregierung, in Gesprächen mit der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern darauf hinzuwirken, ihre Berufsordnung im Sinne der (Muster-) Berufsordnung für die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Ärztinnen und Ärzte so zu ändern, dass (….) eine Beratung und Behandlung ausschließlich aus der Ferne über Kommunikationsmedien erlaubt ist.“

Emotionale Debatte in der Kammer

Wie sich die beiden Regierungsparteien diese „Hinwirkung“ vorstellen, wird nicht näher erläutert. Von der Kammer erwarten die Politiker, dass diese sich „in einem intensiven Diskussionsprozess mit diesem Thema und der Stärkung der Anwendungsmöglichkeiten im Bereich Telemedizin befasst.“

Die Ärztekammer in Rostock empfindet den Vorstoß der Parteien als unangemessen. In der jüngsten Vorstandssitzung wurde nach Angaben von Vizepräsident Dr. Wilfried Schimanke emotional über den Antrag diskutiert, weil man ihn als „Einmischung“ in innerärztliche Angelegenheiten“ ansieht. „Der Antrag hat uns auch überrascht, weil sich die Landespolitik bislang sehr zurückgehalten hat“, sagte Schimanke der „Ärzte Zeitung“.

Er persönlich vermutet, dass die Politiker vor dem Hintergrund der 2019 anstehenden Europa- und Kommunalwahlen der Öffentlichkeit den Eindruck vermitteln möchten, sie kümmerten sich um das Thema Gesundheitsversorgung. Schimanke sieht aber die Politik am Zug.

 „Es ist fraglich, ob Fernbehandlung im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend funktionieren würde. Dafür fehlt die technische Infrastruktur. Die Politik hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht“, sagte Schimanke.

Die Kammerversammlung hat sich im vergangenen Jahr mit der ausschließlichen Fernbehandlung beschäftigt und entschieden, vor einer Änderung der Berufsordnung das Thema im Satzungs- und Berufsordnungsausschuss intensiver zu beraten. Außerdem hat man in der konstituierenden Kammerversammlung im Januar einen Telematikausschuss gegründet.

Ob das Thema Fernbehandlung auf die Tagesordnung der nächsten Kammerversammlung am 27. April kommt, ist derzeit noch offen.

Telemedizin kein „Allheilmittel“

Auf Kritik stößt der Antrag auch bei der Linksfraktion im Landtag. Gesundheitspolitiker Torsten Koplin warnte davor, virtuelle Sprechstunden als Allheilmittel zu betrachten, „mit dem alle Probleme der medizinischen Versorgung in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern gelöst werden können.“ Er verwies auch auf die noch fehlenden technischen Voraussetzungen in Teilen des Bundeslandes und sprach von einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Ärzteschaft. „Dass die Koalitionäre bei diesem Thema ohne Rücksprache mit der Ärztekammer des Landes agieren, spricht Bände.“

Auf Wohlwollen in der Ärzteschaft dürfte ein anderer Part aus dem Antrag von SPD und CDU stoßen: Die Parteien wollen erreichen, dass ihre Regierung sich mit einem entsprechenden Votum des Schweriner Landtages auf Bundesebene dafür einsetzt, die Anwendung und Abrechenbarkeit telemedizinischer Anwendungen auszubauen und die E-Health-Initiative fortzuführen.

Für den Antrag ist trotz Kritik mit einer breiten Mehrheit zu rechnen: SPD und CDU stellen gemeinsam 42 der 71 Abgeordneten im Schweriner Landtag.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Falsche Abkürzung gewählt

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