Neue Regeln für Verjährung

MÜNCHEN (hai). Für geschädigte Anleger geschlossener Immobilienfonds haben sich die Chancen auf Schadenersatz durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erheblich verbessert. Was Banken nun mit Sorge beobachten, kann für Anleger bedeuten, ihr Kapital zumindest teilweise zurückzubekommen. Voraussetzung ist, dass sich Beratungsfehler nachweisen lassen.

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Wenn ein Investment in einen geschlossenen Fonds zum Flop geriet, konnten Anleger bislang nur in den ersten drei Jahren ihre Bank oder ihren unabhängigen Finanzberater wegen eines Beratungsfehlers verklagen. Das hat der BGH geändert. Das Gericht entschied, dass die dreijährige Verjährungsfrist erneut einsetzt, wenn ein weiterer Beratungsfehler erkennbar wird: "Lässt sich ein Schadensersatzanspruch auf mehrere Beratungsfehler stützen, beginnt die kenntnisabhängige Verjährungsfrist für jeden Beratungsfehler gesondert zu laufen" (Az.: V ZR 25/07).

Auf Basis dieses Urteils hat jetzt das Landgericht München der dortigen Stadtsparkasse zu einem Vergleich mit einer Klägerin geraten (Az.: 22 O 12966/07). Diese hatte 1992 auf Empfehlung der Sparkasse einen Ostdeutschland-Fonds gezeichnet. 2007 endete das Investment für die Anlegerin mit einem Totalverlust. Die Stadtsparkasse hatte zunächst mit Verjährung argumentiert, da der Fonds schon lange in Schieflage war.

Rechtsanwalt Axel Rathgeber von der Kanzlei Mattil führte jedoch an, die Anlegerin habe erst mit der Auflösung des Fonds 2007 erfahren, dass sie ihr gesamtes investiertes Kapital verlieren konnte. Das Landgericht sah darin die Kenntnisnahme eines weiteren Beratungsfehlers und riet zum Vergleich. Daraufhin erklärte sich die Sparkasse zu einer Entschädigung bereit. Auch die Kreis- und Stadtsparkasse Dillingen zeigte bei einer Verhandlung am Landgericht Augsburg ihre Bereitschaft zu einem Vergleich mit einem Anleger, der in denselben Fonds investiert hatte. Bislang sind beide Vergleiche jedoch nicht rechtskräftig.

"Die Vergleiche stellen die Wende dar für Anleger, die mit geschlossenen Fonds hohe Verluste erlitten haben", sagt Rathgeber. Auch einige Banken fürchten nun eine Klagewelle geschädigter Anleger. Viele Geldinstitute hatten in den 90er Jahren Fonds, die in ostdeutsche Immobilien investierten, als besonders attraktive Kapitalanlage angepriesen.

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