HINTERGRUND

Gebühren zehren den Steuervorteil von Policen auf

Von Richard Haimann Veröffentlicht:

Ab 2009 kassiert der Staat bei fast allen Kapitalerträgen eine pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent. Ausgenommen sind bestimmte Kapital bildende Lebens- und Rentenversicherungen. Doch diese Produkte sind nach einer Studie der Verbraucherzentrale Bremen nicht so gut, wie es auf den ersten Blick scheint.

Bislang konnten Anleger Kursgewinne aus Aktien, Anleihen und Fonds steuerfrei vereinnahmen, wenn sie die Papiere länger als zwölf Monate hielten. Damit ist es ab dem nächsten Jahr vorbei. "Unabhängig von der Haltedauer muss auf fast alle Kapitalerträge aus Investments, die nach dem 31. Dezember dieses Jahres getätigt werden, die pauschale Abgeltungssteuer gezahlt werden", erläutert Andreas Fink, Sprecher des Fondsverbands BVI. Liegt der persönliche Steuersatz unter der Marke von 25 Prozent, fällt die Steuerlast entsprechend geringer aus.

Policen mit einer Laufzeit über zwölf Jahre sind privilegiert

Banken bieten Fondssparern verringerte Ausgabeaufschläge.

Kursgewinne aus Aktien, Fonds und Kapital bildenden Lebensversicherungen, die noch bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden, sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen und sind dann steuerfrei, wenn die Investments mehr als 365 Tage gehalten werden. Und es gibt noch eine Ausnahme: Erträge aus 2009 und später getätigten Einzahlungen in einige Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen werden weiterhin mit dem halben persönlichen Steuersatz veranlagt. Vorausgesetzt, die Versicherungen haben eine Laufzeit von wenigstens zwölf Jahren und werden nach Erreichen des 60. Lebensjahres ausgezahlt.

"Selbst bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent beträgt die Ertragssteuer dann maximal 21 Prozent", sagt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zudem unterliegen die Erträge aus Dividenden und Zinsen auch während der Ansparphase keinerlei steuerlichen Abzügen, so dass sich der Zinseszinseffekt voll entfalten kann. Bei Aktien-, offenen Immobilien- und Rentenfonds hingegen sind Dividenden, Zinsen und Mieterträge jedes Jahr der Abgeltungssteuer unterworfen.

Fondsverband kritisiert Benachteiligung der Anleger

Die Regelung erstaunt insofern, weil die Assekuranzen bei den Kapital bildenden Lebens- und Rentenversicherungen das Geld ihrer Kunden selbst in Fonds investieren. Der Fondsverband BVI sieht in dieser Regelung deshalb eine Benachteiligung der Fondsanleger und drängt auf eine Gesetzesänderung. "Die Fondsgesellschaften haben keinen Nachteil, weil die Versicherungen, wenn sie Geld in Fonds investieren, Fonds Ausgabeaufschläge zahlen müssen", sagt BVI-Sprecher Fink. "Es ist aber schlichtweg unverständlich, dass ein Anleger höhere Steuern zahlen soll, wenn er direkt in einen Fonds investiert und nicht den Umweg über eine Assekuranz wählt, die ihrerseits noch Gebühren von ihren Kunden erhebt."

Nach einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Bremen fallen die Gebühren bei den Versicherungsprodukten sogar so hoch aus, dass sie den gesamten Steuerspareffekt auffressen. "Ein Vergleich von 19 Versicherungsprodukten ergab, dass bei einem Spitzensteuersatz des Anlegers von 42 Prozent ein direktes Fondsinvestment fast immer eine höhere Rendite abwirft als die Produkte der Assekuranzen", sagt Arno Gottschalk, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bremen. Nur wenn der Fondsanleger den vollen Ausgabeaufschlag von fünf Prozent zahle, weise eine kapitalgebundene Lebensversicherung der Europa geringfügig höhere Erträge auf. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent würden immerhin sechs der 19 Versicherungsprodukte nach Steuern höhere Renditen abwerfen als ein Fondssparplan, bei dem der volle Aufschlag gezahlt wird. Bei 2,5 Prozent Aufschlag schneidet jedoch nur noch ein Assekuranzprodukt besser ab.

"Doch Fondsanleger müssen schon lange nicht mehr den vollen Ausgabeaufschlag zahlen", so Gottschalk mit Blick auf Discountbroker, bei denen beim Erwerb von Fondsanteilen keine Zusatzkosten anfallen. Inzwischen bieten auch andere Banken Fonds zu reduzierten Ausgabeaufschlägen an - insbesondere bei vermögenden Kunden. "Ein Arzt, der bei unserem Haus sein Konto führt und mit uns sein Eigenheim finanziert, zahlt bei Fondsinvestments allenfalls die Hälfte des Ausgabeaufschlags", sagt ein Berater einer norddeutschen Sparkasse.

STICHWORT

Fonds-Besteuerung

Bei in Deutschland aufgelegten Fonds werden ab 2009 25 Prozent der jährlichen Erträge aus Dividenden, Mieten und Zinsen sofort von der Fondsgesellschaft oder der Depotbank an den Fiskus abgeführt. Anleger mit geringerem persönlichem Steuersatz können sich den Differenzbetrag zurückholen. Bei im Ausland aufgelegten Fonds werden die jährlichen Erträge in voller Höhe zugunsten der Anleger in den Fonds reinvestiert oder an sie ausgeschüttet. Diese Einkünfte sind in der Steuererklärung anzugeben.

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