TIPP DES TAGES
Steuererstattung ohne Einspruch
Wenn Ihnen das Finanzamt private Steuerberaterkosten nicht mehr anerkennt, müssen Sie dagegen keinen Einspruch einlegen. Denn die Bescheide der Jahre 2006 und 2007 bekommen automatisch einen Vorläufigkeitsvermerk.
Hintergrund: Seit 2006 können Beraterkosten, die bei privaten Steuerfragen, etwa in Schenkungs- oder Erbschaftssachen, anfallen, nicht mehr geltend gemacht werden. Kosten für die Ermittlung der Einkünfte sind weiterhin ansetzbar.
Sollten der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass die Regelung nichtig ist, bekommen Sie Geld zurück - sofern Sie die Kosten in der Steuerklärung geltend gemacht haben.