Kommentar
Kein Ausgleich ohne Gutachter
Wie viel ist die Praxis wert? Das ist die zentrale Frage im Falle einer Scheidung. Denn in der Regel gehört die Hälfte dem Partner. Auch wenn es so manchem engagierten Arzt schwerfallen wird, das zuzugeben - die so genannte Zugewinngemeinschaft ist gerecht.
Denn 60 oder auch mehr Wochenstunden wären nicht möglich, würde nicht zu Hause jemand dem Partner den Rücken freihalten und dafür auf eigenes Einkommen verzichten. Mit "Hätte" und "Wenn" lässt sich nach der Trennung schmutzige Wäsche waschen, aber nicht rechnen. Halbe-Halbe ist daher die einzig brauchbare Lösung.
Bei Ärzten hängt es maßgeblich von dem Wert der Praxis ab, wie viel der oder die Ex bekommt. Zu Recht bezieht der Bundesgerichtshof hier nicht nur die Sachwerte mit ein. Denn egal ob Standort, Mitarbeiterteam oder Patientenkartei - der ganze Praxis-Aufbau hat Zeit und Engagement gefordert, die der Partner mit ermöglicht hat. Nur den Wert des eigenen Geschicks müssen Ärzte nicht teilen.
Auch das ist im Grundsatz richtig, macht die Sache aber kompliziert. An der Berechnung scheiden sich die sachverständigen Geister. So wird weiter auch die Wahl des Gutachters mit über die Höhe des Zugewinnausgleichs entscheiden.