Besitzer von Fondssparplänen sind Verlierer der Abgeltungssteuer

NEU-ISENBURG (hai). Was raten Versicherungen oder Banken Anlegern in Sachen Abgeltungssteuer? Die "Ärzte Zeitung" hat nachgefragt. Lesen Sie heute die Antwort der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).

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Anleger sollten etwaige Liquiditätsreserven noch bis Jahresende in Investmentfonds investieren, um deren Erträge vor der zum 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Abgeltungssteuer zu schützen. Dies rät Uwe Zeidler vom Asset Management Privatkunden der apoBank, die viele Ärzte zu ihren Kunden zählt.

Sämtliche Erträge aus Neuanlagen, die 2009 getätigt werden, unterliegen der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und der etwaigen Kirchensteuer. Hingegen sind Kursgewinne aus noch in diesem Jahr getätigten Investments in Aktien, Anleihen und Fonds steuerfrei, wenn die Produkte länger als zwölf Monate gehalten werden.

Wer liquide Mittel noch 2008 investiere, spare deshalb viel Geld, sagt Zeidler. Bei Fonds mit monatlichen Sparplänen sollten Anleger erwägen, die in den kommenden Jahren anfallenden Beitragszahlungen aus vorhandenen Ersparnissen 2008 vorab zu leisten. Dafür könnten die bislang für die Fonds vorgesehenen Sparplanraten dann in 2009 und den Folgejahren in Daueraufträge zur Auffüllung der bisherigen Liquiditätsreserven umgewandelt werden. So verändere sich die monatliche finanzielle Belastung der Anleger nicht.

Pensionäre sollten sich in 2009 und später fällige Sparpläne nicht in einer Summe auszahlen lassen, rät Zeidler außerdem. Mit einem Auszahlungsplan können die Anleger erheblich Steuern sparen. Denn der Fiskus gehe bei der Gewinnberechnung davon aus, dass die zuerst getätigten Anlagen auch zuerst verkauft werden.

Damit sind bei einem Auszahlungsplan die Auszahlungen solange steuerfrei, bis Erträge ausgeschüttet werden, die bereits unter der Abgeltungssteuerregelung eingezahlt wurden.

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