Karlsruhe urteilt heute zur gekürzten Pendlerpauschale

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Pendlerpauschale. Das Karlsruher Gericht entscheidet, ob die weitgehende Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten verfassungsgemäß ist. Der Ausgang des Verfahrens ist offen, möglicherweise ist danach wieder die Politik am Zug.

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Andreas Voßkuhle, Vizepräsident des Gerichts, hatte in der Verhandlung im September die Hoffnungen der Kritiker gedämpft. Es gehe allein um die Vereinbarkeit der seit 2007 geltenden Regelung mit dem Grundgesetz: "Wir entscheiden nicht, ob die alte Pendlerpauschale wieder eingeführt werden muss oder soll."

Zum 1. Januar 2007 war die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestrichen worden. Erst ab dem 21. Kilometer sind seither 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzbar.

Der Gesetzgeber wollte damit das "Werkstor-Prinzip" einführen, wonach die Arbeit unmittelbar an der Arbeitsstätte beginnt und die Fahrten damit nicht mehr als "zwangsläufiger beruflicher Aufwand" gelten. Die Ausnahme für Fernpendler wurde als Härtefall-Regelung gerechtfertigt.

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