Rechnungshof will Soli-Zuschlag für Auslands-Einkünfte
BERLIN (dpa). Im Ausland erzielte Einkünfte sollten nach dem Willen des Bundesrechnungshofes komplett dem Solidaritätszuschlag unterworfen werden. Durch diese Gesetzeslücke seien dem Bund seit 1991 rund 1,8 Milliarden Euro an Einnahmen entgangen, kritisierte Rechnungshof-Präsident Dieter Engels in Berlin.
Auf Einkünfte, die Steuerpflichtige im Ausland erzielen, wird bisher laut Rechnungshof der "Soli" nicht oder nur teilweise erhoben. Inländische Einkünfte unterlägen dagegen uneingeschränkt dem Solidaritätszuschlag. Seit Einführung des Zuschlags von 5,5 Prozent im Jahr 1991 seien dem Bund deshalb jährlich etwa 110 Millionen Euro entgangen.
Im Ausland gezahlte Einkommensteuer wird auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet. Damit soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Da die anzurechnende ausländische Steuer die festzusetzende Einkommensteuer verringert, mindert sie zugleich die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag. Die Begünstigung ausländischer Einkommen widerspricht nach Auffassung der Experten des Bundesrechnungshofes dem Gleichbehandlungsgebot.