Verrechnung von Gewinn und Verlust wird schwieriger

Fonds werden von Anlegern derzeit nicht sehr geschätzt. Die noch andauernde Finanzkrise scheint vielen Anlegern den Mut für weitere Fonds- und Aktienkäufe genommen zu haben. Dabei bleiben nur noch wenige Tage, um sich noch steuerliche Vorteile bei der Anlage zu sichern.

Von Jürgen Lutz Veröffentlicht:
Wer Verluste aus Börsengeschäften einfährt, kann diese mit Gewinnen verrechnen. Ab 2009 wird diese Möglichkeit faktisch eingeschränkt.

Wer Verluste aus Börsengeschäften einfährt, kann diese mit Gewinnen verrechnen. Ab 2009 wird diese Möglichkeit faktisch eingeschränkt.

© Foto: Josef Müllek www.fotolia.de

So hat sich die Fondsbranche das Jahr 2008 sicher nicht vorgestellt: 30 Milliarden Euro haben Anleger seit Januar aus Publikumsfonds der Fondsgesellschaften abgezogen, die dem Dachverband BVI angehören. Dabei sollte 2008 dank der Abgeltungssteuer das Jahr der Fonds werden. Schließlich kann sich lebenslange Steuerfreiheit auf Kursgewinne sichern, wer Anteile noch in diesem Jahr kauft. Doch die Anleger sind zurückhaltend, das zeigt sich auch am Abgeltungssteuer-Forum der "Ärzte Zeitung".

Ärzte haben derzeit sowieso schon viel um die Ohren. Dazu kommt die Finanzkrise, die fast alle Anlageklassen auf Talfahrt schickte und Anleger weltweit frustrierte. Wem will man es da verdenken, wenn er sich angesichts der schlechten Nachrichten auf anderes konzentriert als auf den langfristigen Vermögensaufbau. In der Folge wurde auch das "Abgeltungssteuer"-Forum der "Ärzte Zeitung" nur sehr sporadisch genutzt.

2008 können sich Anleger Steuerfreiheit sichern

Passivität bei der Geldanlage könnte ein Fehler sein, meint etwa Claus Walter vom Freiburger Vermögensmanagement. Schließlich, so der Vermögensverwalter, "geht es jetzt darum, sich lebenslang die Steuerfreiheit auf Kursgewinne zu sichern oder künftig ein Viertel davon ans Finanzamt abzuführen". Ein Beispiel verdeutlicht die Dimension: 50 000 Euro, die - konservativ kalkuliert - in den nächsten 20 Jahren einen durchschnittlichen Kursgewinn von fünf Prozent im Jahr bringen, sind dann 132 665 Euro wert. Wer diese Summe noch in diesem Jahr investiert, gewinnt also 82 665 Euro. Wer später kommt, führt ohne Kirchensteuer von diesem Gewinn 21806 Euro an Abgeltungssteuer an den Fiskus ab.

Eben dieser Punkt trieb auch einen Kollegen um, der über das Abgeltungssteuer-Forum wissen wollte, ob in diesem Jahr begonnene Fondsparpläne nur für 2008 oder auch in den Folgejahren steuerfrei sind und wie dies mit Aktien aussieht, die 2008 gekauft und mindestens ein Jahr gehalten werden.

  • Fondssparpläne:

Unproblematisch ist die Sache mit Einmalkäufen von Aktien oder Fonds: Wer Anteilsscheine 2008 kauft, kann die Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei einstreichen - auch wenn dies erst in 20 Jahren geschieht. Das gilt ebenso für Erträge aus einem Fondssparplan, falls die Einzahlungen im Jahr 2008 erfolgt sind und die Anteile länger als zwölf Monate gehalten werden. Anders sieht es aus bei Fondsanteilen, die per Sparplan nach dem Jahr 2008 erworben wurden: Auf die Verkaufsgewinne müssen Anleger Abgeltungssteuer entrichten.

Um in diesem Fall keine Probleme mit dem Fiskus zu bekommen, sollten Anleger zwei getrennte Depots führen - eines für Fondsanteile, die sie bis 2008 erworben haben, und eines für Anteile, die sie später kaufen, rät der Vermögensverwalter Markus Zschaber aus Köln. Viele Banken und Fondsgesellschaften bieten für diesen Zweck die Möglichkeit an, ein Unterdepot einzurichten, für das kein Aufpreis erhoben wird.

Fondsumwandlung kann sich lohnen

Zudem sollten Anleger darauf achten, ob ihr Fonds ein thesaurierender oder ein ausschüttender Fonds ist. Das Problem bei thesaurierenden Fonds: Da diese Fonds die Erträge nicht ausschütten, sondern in neue Fondsanteile investieren, kaufen Anleger auch nach dem Inkrafttreten der Abgeltungssteuer weitere Fondsanteile aus den Erträgen ihres 2008er-Investments hinzu. Das könnte zu Schwierigkeiten führen bei der Frage, welche Fondsanteile unter dem alten und welche unter dem neuen Steuerrecht erworben wurden. Da dieses Problem mit dem Kauf des Fonds im Jahr 2008 aber gerade vermieden werden soll, kann es sinnvoll sein, thesaurierende in ausschüttende Fonds umzuwandeln. Den Umtausch nehmen die meisten Banken und Fondsgesellschaften kostenlos vor.

  • Verlustverrechnung:

Ein weiterer Kollege will Klarheit in Bezug auf die Verlustverrechnung. Seine Vermutung: Verluste aus Aktiengeschäften, die im Jahr 2008 deklariert werden, können nur zur Hälfte mit Aktiengewinnen aus den Jahren 2009 bis 2013 verrechnet werden, da im Jahr 2008 noch das Halbeinkünfte-Verfahren greift. In der Tat lässt sich in dieser Konstellation nur die Hälfte der früheren Verluste mit den kompletten späteren Gewinnen verrechnen. Wer dies vermeiden will, kann noch in diesem Jahr Aktien erwerben. Werden mit ihnen dann Gewinne gemacht, können diese vollumfänglich mit den Verlusten verrechnet werden, da beide (Gewinne und Verluste) dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen. Allerdings greift dies nur, wenn Aktien nicht länger als ein Jahr gehalten werden, da Gewinne wie Verluste nach Ablauf dieser Frist nach altem Recht nicht versteuert werden müssen oder können.

Anlage muss zum Anlegerprofil passen

Vermögensverwalter raten einmütig davon ab, dass Anleger aus steuerlichen Gründen Investments eingehen, die weder zu ihrem Temperament noch zu ihren Möglichkeiten passen. "Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Risiko dem Profil des Anlegers entspricht. Nur dann wird der Betreffende seine Strategie auch durchhalten", sagt zum Beispiel Wolfgang Krappe von der Vermögensverwaltung Capitell AG In Frankfurt am Main.

Tipps zur Geldanlage im Abgeltungssteuer-Forum der "Ärzte Zeitung"

Gerade unter langfristigen Aspekten dürfte in Sachen Geldanlage ein Verharren in Passivität ein schwerwiegender Fehler sein. Wer noch zehn, 20 oder mehr Jahre vor sich hat, um Vermögen aufzubauen, kann die Rezession auch als Chance begreifen, um zu günstigen Kursen auf Einkaufstour zu gehen.

Wie das Deutsche Aktieninstitut ermittelt hat, erzielten Anleger mit Dax-Aktien über jeden beliebigen 15-Jahres-Zeitraum seit 1948 im Schnitt eine jährliche Rendite von 9,61 Prozent. Dabei gab es lediglich elf 15-Jahres-Phasen mit Renditen unter 5,0 Prozent, wovon die schlechteste 0,9 Prozent im Jahr brachte.

Wer Fragen rund um die Abgeltungssteuer und die Geldanlage hat, kann das kostenlose Abgeltungssteuer-Forum der "Ärzte Zeitung" nutzen.

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