Erben können doppelt besteuert werden

Veröffentlicht:

LUXEMBURG (dpa). Erben von Kapitalvermögen, das in verschiedenen EU-Staaten angelegt ist, müssen in bestimmten Fällen mit doppelter Steuerbelastung rechnen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte am Donnerstag in Luxemburg, die Mitgliedstaaten der EU seien nicht verpflichtet, ihre Steuersysteme soweit anzugleichen, dass Doppelbelastungen vermieden werden (Rechtssache: C-67/08).

Der jetzt entschiedene Rechtsstreit hatte in Deutschland begonnen: Eine Frau erbte dort Kapitalvermögen, das im Inland und in Spanien angelegt war. In Spanien musste sie für das dortige Vermögen Erbschaftsteuer bezahlen. Diese sollte nach dem Willen der Erbin auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, die das ganze Vermögen - sowohl in Deutschland als auch in Spanien - umfasste. Die Behörden billigten lediglich zu, dass die spanische Steuer auf die deutsche Bemessungsgrundlage angerechnet wird. Das reichte der Frau aber nicht aus.Der Bundesfinanzhof wandte sich an das höchste EU-Gericht und fragte, ob die Kapitalverkehrsfreiheit in der Union eingeschränkt werde. Der EuGH verneinte dies. Er wies auf die unterschiedlichen Steuersysteme in beiden Ländern hin. Spanien stelle auf den Sitz des Schuldners ab, in diesem Fall die spanische Bank. In Deutschland sei hingegen der Wohnsitz des Erben maßgeblich.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert