Drei-Punkte-Plan soll offene Fonds schützen

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NEU-ISENBURG (reh). Damit künftig die Liquidität offener Immobilienfonds nicht mehr ins Wanken gerät, hat der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) ein Lösungspaket mit drei Bausteinen entwickelt. Dieses solle vom Gesetzgeber möglichst zeitnah ins Investmentgesetz aufgenommen werden.

Mit dem Drei-Punkte-Paket soll eine ähnliche Situation wie im vergangenen Jahr verhindert werden: Nachdem es Ende Oktober innerhalb weniger Tage zu hohen Rückgaben von Anteilen vor allem durch größere Anleger und Vermögensverwalter gekommen war, mussten elf offene Immobilienfonds befristet schließen.

Folgende Drei-Punkte sollen dem künftig entgegenwirken: Bei Publikumsfonds, die sowohl Privatkunden als auch institutionellen Anlegern offenstehen, soll es eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwölf Monaten für Neuanlagen institutioneller Anleger geben. Die Kapitalanlagegesellschaft soll bestimmen können, dass bei Rückgaben von fünf Prozent des Fondsvermögens innerhalb von 30 Tagen weitere Rückgaben nur mit einer Kündigungsfrist von 90 Tagen erfolgen können. Optional sollen sie auch strengere Kündigungsfristen erarbeiten können. Zudem soll die Fortsetzung von Auszahlplänen auch während einer vorübergehenden Aussetzung der Anteilrücknahme bis zu einem Betrag von 3000 Euro pro Plan und Monat zugelassen werden.

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