Für zerbrochene Vase haftet der gefällige Nachbar nicht

Der Nachbar, der im Urlaub auf das Haus aufpasst, kann zum Versicherungsproblem werden - wegen Schusseligkeit oder Unaufmerksamkeit.

Von Wolfgang Büser Veröffentlicht:
Nach dem Urlaub ist eine Vase zu kitten? Darüber kann Streit entstehen.

Nach dem Urlaub ist eine Vase zu kitten? Darüber kann Streit entstehen.

© Foto: eyewavewww.fotolia.de

Wer verreist und damit sein Hab und Gut zu Hause lässt, der möchte bei der Rückkehr alles vorfinden wie vorher. Wie gut, wenn man Nachbarn hat, die während der Abwesenheit nach dem Rechten sehen, die Blumen gießen und regelmäßig für frische Luft in der Wohnung sorgen.

Das dicke Ende für die Heimkehrer kann dennoch kommen. Zum Beispiel dann, wenn sie feststellen, dass die wertvolle Blumenvase nur noch aus Scherben besteht. Oder der Teppich seinen Glanz verloren hat, weil er zwischendurch unter Wasser stand. Oder, schlimmer noch, die Wohnung tatsächlich zum Teil "leer geräumt" ist, da die freundliche Nachbarin vergessen hatte, die Terrassentür abzuschließen.

Wer haftet dann für die Schäden? Regelmäßig nicht diejenigen, die sich als - kostenlose - Helfer verdient machen wollten, dabei aber Fehler gemacht haben oder einfach ungeschickt waren. Denn wer einem anderen aus Gefälligkeit zur Seite steht, der rechnet natürlich nicht damit, dass er für Schäden aufkommen muss, die er versehentlich angerichtet hat. So entscheiden die Gerichte regelmäßig. Ob aus moralischen Gründen doch Ersatz geleistet wird, ist eine andere Frage.

Davon abzugrenzen sind Situationen, in denen die Helfer zwar nicht vorsätzlich, aber doch grob fahrlässig Schäden verursacht haben. So könnte ein Gericht durchaus urteilen, dass ein Urlauber nicht damit rechnen muss, dass der Nachbar vergisst, den Wasserhahn zuzudrehen, was die Überschwemmung der kompletten Wohnung zur Folge hat. Oder dass er über Stunden die Wohnungstür offen stehen lässt, während er - abgelenkt - im eigenen Garten werkelt, was Dieben die Arbeit leicht macht, sich an Nachbars Schätzen zu bereichern.

Wohl dem, der für solche Fälle auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann, die dann einspringt. Wenn dem Haushüter keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, müsste der Versicherer zwar eigentlich nicht leisten, weil es ja keine "Schuld" gibt, die zu begleichen wäre. Allerdings bieten einige Versicherer auch für solche Fälle Deckungsschutz an.

Was passiert, wenn der Hund der ausgeflogenen Nachbarn daheim geblieben ist und den Haushüter beißt? Handelt es sich um ein "Nutztier", das etwa den Hof bewacht, so kommt es darauf an, wer Schuld an dem Desaster trägt - ob der Vierbeiner zum Beispiel nicht richtig angeleint war. Ansonsten handelt es sich bei dem Hund um ein "Luxustier", für das der Besitzer einzustehen hat.

Professionelle Haushüter haften im Übrigen nicht nur bei grober Fahrlässigkeit für Fehler. Sie werden schließlich für die Arbeit bezahlt.

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