Der konkrete Fall

Private Krankenversicherung: Wechsel mit Hürden?

Ständig Ärger mit der privaten Krankenversicherung? So geht es einem Leser der "Ärzte Zeitung". Er fragte daher: Wie kann ich den Anbieter wechseln? Das ist weit weniger schwierig als oft gedacht - hat aber Folgen.

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Ärzte können den privaten Krankenversicherer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres wechseln, bei mehrjährigen Verträgen spätestens nach den ersten drei Jahren. "Beim Gros der Unternehmen ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr", sagt Stephan Caspary vom Verband der privaten Krankenversicherer.

Auch wenn Ärzte den aktuellen Kündigungszeitpunkt versäumt haben, bietet sich ihnen vielleicht bald die nächste Gelegenheit: Sie können die Police auch nach einer Beitragserhöhung beenden. Beobachter rechnen damit, dass es auf breiter Front zu Prämiensteigerungen kommen wird. Bei einem Wechsel sollten Ärzte aber bedenken, dass eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird, die möglicherweise zu einem höheren Beitrag führt.

Für privat Krankenversicherte gilt seit diesem Jahr Versicherungspflicht. Der Anbieter darf Ärzte nur aus dem Vertrag lassen, wenn ein neuer besteht. "Kunden legen entweder bei der Kündigung den Nachversicherungsnachweis vor oder sie werden vom Anbieter dazu aufgefordert", erklärt Caspary. Vergisst der Arzt, den Nachweis vorzulegen, ist er weiterhin den Beitrag schuldig. Wer ins Ausland geht und deshalb in Deutschland nicht krankenversicherungspflichtig ist, muss das dem Versicherer gegenüber nachweisen, etwa mit einer Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts.

Ärzte mit Altverträgen können auch künftig ihre Alterungsrückstellungen nicht mitnehmen. Anders ist das bei Policen, die seit dem 1. Januar 2009 bestehen. Hier haben Kunden das Recht, einen Teil der Alterungsrückstellung mitzunehmen. Auf Antrag muss der Versicherer ihnen mitteilen, wie viel Geld das sein würde.

Ab 2013 werden diese Kunden jedes Jahr vom Anbieter eine Meldung über die Höhe dieser Summe bekommen. Vor einem Wechsel können Ärzte dann bei anderen Anbietern Angebote über Tarife einholen, bei denen die mitgebrachte Alterungsrückstellung eingepreist ist. (akr)

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