Pauschalsteuer auf schwarze Fonds nicht EU-konform
KIEL (eb). Die pauschale Besteuerung von Erträgen aus im Inland nicht registrierten ausländischen Investmentfonds - sogenannten schwarzen Fonds - verstößt gegen EU-Recht. Das gilt auch dann, wenn die Besteuerung Fonds aus Staaten betrifft, die nicht Mitglied der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind.
Auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs weist der Kieler Steuerberater Jörg Passau vom Deutschen Unternehmenssteuer Verband hin. Die Pauschalbesteuerung widerspreche der gemeinschaftsrechtlich verbürgten Kapitalverkehrsfreiheit.
Az.: I R 88, 89/07