Ärztekammer bekommt ratiopharm-Akten

In Hessen sind Vorwürfe laut geworden, dass ausgerechnet die Staatsanwaltschaft Sanktionen der Ärztekammer gegen korrupte Ärzte verhindert.

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FRANKFURT AM MAIN (pei). Der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle hat einen Bericht des Hessischen Rundfunks Dienstag zurückgewiesen, wonach die Landesärztekammer keine Ermittlungsakten wegen der ratiopharm-Zahlungen an Ärzte erhalten solle.

Der Leiter der hessischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen wird in dem Bericht wörtlich mit der Aussage zitiert, "dass wir die Fälle nicht an die Landesärztekammer abgeben". Badle hatte allerdings schon vor einem Monat zu einem ähnlichen Bericht des Hessischen Rundfunks richtiggestellt, dass die ratiopharm-Akten an die Rechtsabteilung der Kammer weitergeleitet würden (wir berichteten).

Nach Einschätzung des Juristen können niedergelassene Ärzte, die von ratiopharm Geld für die Verschreibung von Medikamenten dieses Herstellers angenommen haben, strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie keine Beauftragten der Krankenkassen seien. Daher werden die etwa 120 Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft Ulm an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben worden waren, eingestellt.

Weil aber Verstöße gegen die Berufsordnung vorliegen können, sollen die Akten zur berufsrechtlichen Prüfung an die Kammer weitergereicht werden. In anderen Bundesländern wird gegen die Ärzte wegen der ratiopharm-Zahlungen auch strafrechtlich ermittelt.

Alexander Badle sagte auf Anfrage, er wisse nicht, warum der Hessische Rundfunk immer wieder mit unzutreffenden Behauptungen auf das Thema zurückkomme. "Langsam ist es genug."

Auch der Rechtsausschuss des hessischen Landtags befasst sich auf Betreiben der SPD-Fraktion mit der Causa. Die rechtspolitische Sprecherin Heike Hofmann sagte dem HR: "Wir wollen wissen, wie die eingestellten Verfahren in Hessen abgearbeitet wurden."

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