Lichtblicke für Steuerzahler im Jahr 2010

Die Steuer-Weihnachtsgeschenke der neuen Regierung versprechen mehr Netto vom Brutto. Doch was erwartet Niedergelassene ab 2010 konkret? Einen Überblick über das, was für Praxischefs relevant sein könnte, bietet die "Ärzte Zeitung" in zwei Folgen.

Von Dietmar Sedlaczek Veröffentlicht:

So nach und nach sind im vergangenen Jahr die Steuererleichterungen für 2010 bekannt geworden, teils hat sie die alte Regierung, teils die neue Regierung auf den Weg geschickt. Einige steuerliche Sofortmaßnahmen, die ab dem kommenden Jahr greifen könnten, stecken auch kurz vor Jahresende noch im Gesetzgebungsprozess - Ausgang ungewiss.

  • Familienförderung

Das Kindergeld wird erhöht, der Betrag pro Kind steigt zunächst ab 2010 um weitere 20 Euro (siehe Tabelle).

Die steuerlichen Freibeträge werden ebenfalls erhöht. Ab 2010 soll der Freibetrag pro Sprössling von 6024 Euro um 984 Euro auf 7008 Euro steigen. Hierzu wird der Kinderfreibetrag von 1932 auf 2244 Euro und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1080 auf 1260 Euro pro Elternteil erhöht.

Kinderfreibeträge wirken sich erst bei einem Grenzsteuersatz von 31,5 Prozent und damit bei einem zu versteuernden Elterneinkommen (verheiratet) ab 60 000 Euro aus. Bei Singles reicht dafür die Hälfte. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags macht sich im Lohnsteuerabzugsverfahren zwar nicht bei der Höhe der Lohnsteuer, wohl aber bei der Höhe der Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) bemerkbar.

  • Erbschaftsteuertarif

Die Steuerbelastung insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder (Zuwendungen von Bruder, Schwester, Onkel oder Tante) in der Steuerklasse II sinkt ab 2010 durch einen neuen Steuertarif, der zwischen 15 bis 43 Prozent liegen wird. Nach dem für 2009 geltenden Recht fällt bei diesem Personenkreis nach Abzug des Freibetrags von 20 000 Euro eine Steuer in Höhe von 30 bis 50 Prozent an, was eine drastische Tariferhöhung im Vergleich zum Rechtsstand 2008 bedeutet (siehe Tabelle).

Die verminderten Tarife liegen aber durchweg immer noch um drei Prozentpunkte höher als 2008. Da die Freibeträge gleich bleiben, kostet eine unentgeltliche Zuwendung von 50 000 Euro künftig 4500 Euro Erbschaft- oder Schenkungsteuer statt bisher 9000 Euro.

Tipp: Angedachte Vermögensübertragungen an Personen der Steuerklasse II sollten über den Jahreswechsel 2009/2010 hinaus verschoben werden.

  • Faktorverfahren

Für Arzthelferinnen relevant könnte eine weitere Steueränderung sein: Außerhalb des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wird nämlich für Angestellte ein neues Faktorverfahren eingeführt.

Nach bisherigem Recht haben Eheleute, die beide Lohneinkünfte beziehen und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, für den Lohnsteuerabzug ein Wahlrecht zwischen der Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V. Diese Steuerklassenkombinationen haben den Nachteil, dass sie zu einer ungerechten Verteilung der Abgabenlast führen, wenn die Löhne der einzelnen Ehegatten stark voneinander abweichen. Die in der Praxis hierfür übliche Steuerklassenkombination III/V rechnet die beiden Ehegatten zustehenden familienbezogenen Freibeträge ausschließlich der Steuerklasse III zu, sodass der Lohnsteuerabzug beim Ehegatten in Steuerklasse V im Verhältnis zu den Gesamtbezügen zu hoch ausfällt.

Durch die Einführung des "Faktorverfahrens" soll diese Ungleichbehandlung der Ehegatten beseitigt werden. Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator, der sich bei unterschiedlich hohen Arbeitslöhnen der Ehegatten aus der Wirkung des Splittingverfahrens in der Veranlagung errechnet.

Da dem Faktorverfahren die Lohnsteuerberechnung nach der Steuerklasse IV zugrunde liegt, nimmt jeder Ehegatte an den steuerentlastenden Wirkungen des Grundfreibetrags, der Vorsorgepauschale und der Kinderfreibeträge teil.

Hinweis Im Ergebnis ergibt sich durch das Faktorverfahren eine Lohnsteuerbelastung, die zwischen den nach der Steuerklasse III und IV berechneten Steuerabzugsbeträgen liegt. Diese dritte Steuerklassenkombination für Doppelverdiener-Ehegatten kann mit Blick auf die Lohnsteuerbelastung auch als Steuerklasse III,5 bezeichnet werden. Die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens kann damit für beide Arbeitnehmer-Ehegatten - wenigstens teilweise - bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren zum Tragen kommen.

  • Energiesteuer

Für Praxischefs, deren Autos mit Biodiesel angetrieben werden, ist eine weitere Gesetzesänderung interessant. So will die Koalition auf die ursprünglich vorgesehene höhere Besteuerung von Biodiesel und Pflanzenölkraftstoff in den Jahren 2010 bis 2012 verzichten. Diese Gesetzesänderungen stehen nach EU-Recht jedoch unter beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt. Die Koalition will das Gesetz noch in diesem Jahr auf den Weg bringen, die erste Lesung im Bundestag war schon. Aufgrund der erwarteten Steuerausfälle vor allem in den Haushalten der Länder droht aber Widerstand im Bundesrat, selbst die unionsregierten Länder melden Bedenken an.

Dietmar Sedlaczek ist Steueranwalt und betreibt eine Kanzlei für Medizin- und Steuerrecht in Berlin.

Lesen Sie dazu auch: Wie spendabel ist der Fiskus im neuen Jahr?

Mehr zum Thema

apoBank-Analyse

Frauen haben bei Praxisgründungen die Nase vorn

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen