Wie spendabel ist der Fiskus im neuen Jahr?

Eine Steuerreform jagt die nächste. Einen Überblick über den versprochenen Geldregen des Finanzamtes gibt die "Ärzte Zeitung" ihren Lesern in zwei Teilen. In Folge 2 geht es um Vorteile für Arztpraxen.

Von Dagmar Kayser-Passmann Veröffentlicht:
Geldregen aus dem Finanzamt? Die neuen Steuerregeln bringen Praxischefs zum Teil Entlastung.

Geldregen aus dem Finanzamt? Die neuen Steuerregeln bringen Praxischefs zum Teil Entlastung.

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Die Reformwut der neuen schwarz-gelben Koalition ist groß. Auch für niedergelassene Ärzte lohnt es sich, daher, die verschiedenen Steuer-Änderungen unter die Lupe zu nehmen und die eine oder andere Investition vorzuziehen oder Einnahmen zu verschieben.

  • Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Wer investieren und neue Wirtschaftsgüter anschaffen muss, sollte Folgendes beachten: Der Gesetzgeber hat, befristet auf zwei Jahre, die vorteilhafte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) wieder eingeführt.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Einrichtung, Praxisgeräte, PKW oder ähnliches), die 2009 oder 2010 gekauft werden, können Praxischefs jetzt also mit einer festen jährlichen Rate von 25 Prozent abschreiben.

Vor dem Hintergrund der für 2010 vorgesehenen Anhebung des Grundfreibetrags auf 8004 Euro (2009: 7834 Euro), der Reduzierung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und einer Abmilderung der Progressionszonen kann eine Anschaffung noch in diesem Jahr doppelte Ersparnis bringen.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter:

Zur Erinnerung: Bis 2007 galten Wirtschaftsgüter bis 410 Euro Anschaffungskosten als geringwertig und konnten sofort abgeschrieben werden. Seit Januar 2008 wurde diese Grenze auf 150 Euro herabgemindert. Zwischen 150 Euro und 1000 Euro gilt: Alle Wirtschaftsgüter eines Jahres werden gepoolt und auf fünf Jahre abgeschrieben, unabhängig davon, ob sie verkauft, zerstört oder entwendet wurden. Ab dem kommenden Jahr wird alles bunter. Dann haben Sie die Wahl: Sie können Wirtschaftsgüter bis 410 Euro wieder sofort abschreiben oder von der Poolregelung Gebrauch machen. Wichtig ist auf jeden Fall: Alle Wirtschaftsgüter sollten in einem Anlageverzeichnis gelistet sein. Bei einer Praxisübergabe oder Aufnahme eines weiteren Kollegen haben Sie sonst keinen Überblick über das tatsächlich vorhandene Inventar.

  • Umsatzsteuer auf Beherbungsleistungen: Auf Übernachtungsleistungen werden ab 2010 nur noch sieben Prozent Mehrwertsteuer erhoben. Offen bleibt, ob diese Steuersenkung zu niedrigeren Preisen führen wird!
  • Umsatzsteuer - Umkehr der Steuerlast: Wenn Sie Leistungsbeziehungen zum Ausland pflegen, müssen Sie ab 2010 folgendes beachten: Hat Ihr ausländischer Auftragnehmer keinen Sitz in Deutschland und wird eine Dienstleistung für Ihre Praxis in Deutschland ausgeführt - zum Beispiel die Reparatur eines Röntgengerätes durch einen holländischen Techniker, die Praxisreinigung durch eine polnische Firma, das Praxisgebäude wird durch eine belgische Firma renoviert - so erhalten Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Hinweis auf Paragraf 13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Den Rechnungsbetrag dürfen Sie nur netto ins Ausland überweisen! Sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug für diese Rechnung berechtigt, müssen sie die Umsatzsteuer selbst errechnen und an das Finanzamt abführen!
  • Umsatzsteuervergütungsverfahren: Wer innerhalb der EU Leistungen bezieht und ausländische Umsatzsteuern entrichtet - z.B. Hotelrechnung, Tanken, Kongressgebühren etc. - konnte sich bisher, sofern er als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt für die Leistung war, die gezahlten Umsatzsteuern erstatten lassen. Hierzu war bisher eine Registrierung im ausländischen Staat notwendig sowie das Überschreiten eines Mindestbetrages.

Ab 2010 gilt: Es muss ein Erstattungsanspruch von mindestens 50 Euro vorliegen, der Antrag auf Erstattung ist allerdings jetzt beim deutschen Finanzamt zu stellen, und zwar bis zum 30. September des Folgejahres - wenigstens hier ist es einfacher geworden. Dieses Verfahren können Sie bereits für Ansprüche aus 2009 anwenden, sofern Sie den Antrag bis 30. September 2010 stellen.

  • ELENA: Ab 2010 sind nicht nur die Entgeltdaten für Arbeitnehmer monatlich an die ZSS (Zentrale Speicherstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund) in Würzburg zu melden. Es sind auch Angaben zum Kündigungszeitpunkt, Kündigungsgrund und so weiter erforderlich!

Diese Meldungen sind die Voraussetzung dafür, dass Sie als Arbeitgeber ab 2012 auf die Ausstellung folgender Bescheinigungen verzichten können: Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigungen, Auskunft über Beschäftigungen, Auskünfte über den Arbeitsverdienst zum Wohngeldantrag und Einkommensnachweise. Fragt sich nur, was einfacher ist: monatliche Meldungen mit doch immer wieder anfallenden Korrekturen. Oder die bisherige Handhabe: Ausstellung der Bescheinigungen bei Bedarf.

  • Handwerkerleistungen: Dass private Handwerkerleistungen jetzt mit 20 Prozent der Aufwendungen, max. 1.200 die Steuerlast reduzieren, ist schon im Konjunkturpaket I beschlossen worden. Damit können Sie Ihre Steuerlast reduzieren um
  • 20 Prozent der Aufwendungen, max. 510 Euro bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen (geringfügig Beschäftigte)
  • 20 Prozent der Aufwendungen, max. 4000 Euro für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen (wie Pflege-, Betreuung etc.)
  • 20 Prozent der Aufwendungen, max. 1200 Euro bei Handwerkerleistungen Aber Achtung: Es muss eine ordnungsgemäße Rechung vorliegen, die unbar auf das Konto des Dienstleisters zu zahlen ist.
  • Krankenversicherungsbeiträge: Ab dem 2010 sind Beiträge zu privaten Krankenversicherungen grundsätzlich voll abzugsfähig, sofern sie auf die Basisversorgung entfallen. Nicht zur Basisversorgung gehören Beiträge zum Erhalt von Krankengeld sowie "Komfortleistungen" wie Einbettzimmer und Chefarztbehandlung.

Tipp: Mit dieser Kenntnis lohnt es sich vielleicht, über die Verlagerung von Einkünften in das Jahr 2010 nachzudenken.

Der gemeinsame Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wird übrigens um 400 Euro auf 1900 beziehungsweise 2800 Euro erhöht. Diese Veränderung hat aber nur Auswirkungen bei Geringverdienern.

  • Rürup-Rentenverträge Mit einer Rürup-Rente lassen sich für Freiberufler eventuell noch Steuern sparen. Der steuerlich abzugsfähige Anteil für Beiträge, die in einen Rürup-Vertrag eingezahlt werden, steigt von 68 Prozent im Jahr 2009 auf 70 Prozent im Jahr 2010. Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass grundsätzlich eine Rente gezahlt wird (auch Teilkapitalauszahlungen sind schädlich). Sind auch andere Risiken versichert wie Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder der Todesfall, so ist Vorsicht geboten. Mindestens 50 Prozent der Beiträge müssen in die eigene Altersvorsorge fließen. Und auch die Begünstigung ist klar geregelt: Ehegatten und Kinder dürfen begünstigt werden, der Lebenspartner nicht! Eine Änderung dieser Gesetzeslage ist jedoch bei der derzeitigen Koalition durchaus denkbar. Achtung: Vom 1. Januar 2010 an muss der Vertrag nach dem Altersvorsorgevertrag-Zertifizierungsgesetz zertifiziert sein - das Finanzamt prüft!

Dagmar Kayser-Passmann ist Diplom-Finanzwirtin und Steuerberaterin. Sie ist Geschäftsführerin der Passmann Steuerberatungsgesellschaft.

Lesen Sie dazu auch: Lichtblicke für Steuerzahler im Jahr 2010

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