Fiskus greift Gold-Anlegern in die Tasche

Anleger, die über Goldanleihen in das gelbe Edelmetall investieren, müssen auf die Erträge Abgeltungssteuer zahlen. Das hat das Bundesfinanzministerium jetzt festgelegt.

Von Jürgen Lutz Veröffentlicht:
Der Kauf von puren Goldbarren ist steuerlich gesehen sinnvoll. © imago

Der Kauf von puren Goldbarren ist steuerlich gesehen sinnvoll. © imago

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Mit der Entscheidung setzt der Fiskus einen Schlusspunkt hinter eine Debatte, die bereits im Sommer 2009 begann. Damals kursierte ein internes BMF-Papier, in dem erwogen wurde, Abgeltungssteuer auf Gewinne mit Gold-Anleihen wie etwa "Xetra-Gold" zu erheben. Begründung: Entsprechende Einnahmen seien Einkünfte aus Kapitalvermögen - und damit steuerpflichtig.

Nach Einschätzung des auf Ärzte spezialisierten Steuerberaters Achim Albert aus Hösbach war "die Wahrscheinlichkeit, dass der Fiskus das umsetzt, hoch". Und in der Tat ist es jetzt so gekommen. Der größte Anbieter von Goldanleihen in Deutschland, Deutsche Börse Commodities (DBC), prüft nach eigenen Angaben, ob rechtliche Schritte gegen den Erlass eingeleitet werden sollen.

Die Gerichte werden sich mit der Entscheidung befassen

Nach Meinung des Unternehmens dürfen Kursgewinne der Anleihe wegen der Hinterlegung mit physischem Gold und dem damit verbundenen Lieferanspruch nicht besteuert werden. DBC verwaltet über die von ihr emittierte Goldanleihe "Xetra-Gold" inzwischen rund 36 Tonnen des Edelmetalls. Doch ob sich das Unternehmen vor Gericht durchsetzen kann, ist fraglich. Auf Xetra-Gold-Käufer kommen mit dem Erlass zunächst auf jeden Fall Nachteile zu. Denn bis zu einer endgültigen Klärung des Sachverhalts müssen sie auf Gewinne mit Goldanleihen die Abgeltungssteuer in Höhe von bis zu 28 Prozent abführen.

Der Direkterwerb von Gold ist attraktiv

Davon verschont werden lediglich Anleihekäufer, die die Papiere vor Ende 2008 gekauft und mindestens ein Jahr lang gehalten haben. Auch wer sich für die Anleihe Gold liefern lässt, statt das Papier zu veräußern, kommt im Fall von Gewinnen nicht um die Abgeltungssteuer herum.

Durch den Verlust der Steuerfreiheit bei den Anleihen erscheint der Direkterwerb von Gold oder Silber umso attraktiver. Denn im Gesetz zur Abgeltungssteuer ist ausdrücklich geregelt, dass Kursgewinne mit physischen Edelmetallen wie Gold und Silber nicht unter die Abgeltungssteuer fallen, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung mindestens ein Jahr verstrichen ist.

"Für Anleger, die sich mit Gold vor Inflation oder anderen Unwägbarkeiten des Finanzsystems schützen wollen, dürfte der Direkterwerb unter steuerlichen Aspekten damit das sinnvollste Vorgehen sein", sagt Steuerberater Albert.

Im Gegenzug können Investoren, die Gold direkt kaufen, nach Ablauf der einjährigen Frist keine Spekulationsverluste mehr geltend machen. Anleger, die indes binnen Jahresfrist das Gold wieder verkaufen, müssen eventuelle Gewinne mit dem individuellen Steuersatz versteuern und können Verluste ebenso geltend machen.

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