Finanzministerium treibt Anleger aus den offenen Immobilienfonds

Die Reformpläne des Bundesfinanzministeriums führen zu hohen Mittelabflüssen. Offene Anlageprodukte von KanAm und SEB mussten bereits gesperrt werden.

Von Richard Haimann Veröffentlicht:

FRANKFURT/MAIN. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Reform der offenen Immobilienfonds hat eine neue Fluchtwelle aus den Investmentprodukten ausgelöst. Anleger zogen in den vergangenen Tagen so viel Kapital ab, dass bereits zwei Fonds mit einem Gesamtvolumen von mehr als zehn Milliarden Euro gesperrt werden mussten.

"Die Reformvorschläge führten zu Verlustängsten bei Anlegern und Vermögensverwaltern, sodass diese vorsorglich Kapital abzogen", sagt KanAm-Sprecher Michael Birnbaum. Die Kapitalanlagegesellschaft musste ihren vier Milliarden Euro schweren Grundinvest-Fonds jetzt nach hohen Mittelabflüssen ebenso einfrieren wie die SEB ihren 6,3 Milliarden Euro großen Immoinvest-Fonds.

Das Bundesfinanzministerium will mit drastischen Maßnahmen die seit Jahren von einer Krise in die nächste taumelnde Branche endlich auf solide Beine stellen. Stimmen Bundestag und Bundesrat den Reformplänen zu, sollen die Immobilien der Fonds über Jahre hinweg pauschal um zehn Prozent abgewertet werden - pro Jahr um zwei Prozent. Die Werte der Anteilsscheine würden entsprechend fallen. "Der schrittweise Abschlag soll ein Sicherheitspolster zum Schutz der Anleger schaffen", erklärt eine Sprecherin des Finanzministeriums.

Die Politik will eine Kündigungsfrist für Anleger

Darüber hinaus soll eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren eingeführt werden. An diese soll sich eine Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren anschließen. Bislang können Anleger ihr Geld theoretisch börsentäglich abziehen.

Offene Immobilienfonds bündeln das Geld ihrer Anleger, um damit Bürotürme und Hotels zu erwerben. Theoretisch kann das investierte Kapital bislang börsentäglich abgezogen werden. Bei der geplanten Reform der offenen Fonds orientiert sich das Finanzministerium an der Schweiz. Diese hatte 1938 die Anlageprodukte eingeführt und von Anfang an eine einjährige Kündigungsfrist eingerichtet. Bislang ist kein eidgenössischer Fonds jemals in eine Krise geraten. (hai)

Allerdings wurden seit 2008 immer wieder Fonds wegen massiver Liquiditätsnöte gesperrt. Weil sich Bürotürme und Einkaufszentren, anders als Aktien, nicht von einem Tag auf den anderen verkaufen lassen, müssen Immobilienfonds die Rückzahlung von Anlegerkapital einstellen, wenn ihre liquiden Mittel aufgebraucht sind. Nach den jüngsten beiden Schließungen sind insgesamt acht der 24 Publikumsfonds eingefroren. Rund 20 Milliarden Euro sind dem direkten Zugriff der Sparer entzogen. Fondsanteile können nur noch über die Börsen verkauft werden - mit Wertabschlägen von zum Teil mehr als 20 Prozent.

Der Fondsverband BVI lehnt die Reformpläne weitgehend ab, weil er eine anhaltende Flucht der Anleger fürchtet. "Würde - wovon wir nicht ausgehen - der Gesetzentwurf in dieser Form verabschiedet werden, besteht die Gefahr, dass alle Fonds schließen müssten", sagt BVI-Präsident Thomas Neiße.

In der Politik zeigt die Drohung erste Wirkung: Hans Michelbach, Obmann der CDU/CSU-Fraktion im Finanzausschuss des Bundestags, sprach sich jetzt gegen die Einführung von Bewertungsabschlägen und Kündigungsfristen aus.

Hingegen begrüßen Verbraucherschützer die Kündigungsfristen. "Sie würden verhindern, dass Bankberater die Anleger ständig in die Fonds hinein und heraus beraten, um die Ausgabeaufschläge von fünf Prozent zu kassieren", sagt Nils Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Fondsobjekte sind zu hoch bewertet

Analysten kritisieren seit Jahren, die Fondsobjekte seien zu hoch bewertet. Beweise dafür lieferte die Branche in den vergangenen Tagen selbst: Der Degi Europa von Aberdeen Property konnte einen Büroturm in London jüngst nur mit einem Abschlag von 22,3 Prozent auf den vor acht Monaten ermittelten Verkehrswert losschlagen. Morgan Stanley kündigte neue Wertberichtigungen bei seinem P2 Value an. Dabei waren die Objekte 2009 bereits um über zehn Prozent abgewertet worden, was Anlegern einen Verlust von 12,6 Prozent bescherte. Dennoch konnte der seit Oktober 2008 eingefrorene Fonds bislang keine Immobilie zum Buchwert veräußern.

Im Gegensatz zu den meisten seiner Branchenkollegen begrüßt Morgan-Stanley-Geschäftsführer Walter Klug die Einführung von Mindesthaltedauer und Kündigungsfristen: "Sie werden langfristig das Vertrauen der Anleger in das Produkt stärken." Die Liquiditätsplanung würde deutlich vereinfacht, sagt Klug, "wenn Fondsmanager im Voraus wissen, wie viel Kapital in den kommenden Jahren aus den Fonds abfließt.

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“