Nachschlag aus gekündigten Verträgen
STUTTGART (eb). Kunden, die einen Allianz Lebensversicherungsvertrag gekündigt haben, können laut der Verbraucherzentrale Hamburg eventuell eine Nachzahlung fordern. Denn das Landgericht Stuttgart habe jetzt entschieden, dass die in den Verträgen verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam seien.
Az.: 20 O 87/10