Schlechte Beratung bei offenen Immofonds: Geld zurück

Offene Immobilienfonds bergen Tücken. So darf die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden. Aber: Bei unzureichender Bankberatung gibt es Schadenersatz.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Fonds dicht? Hat die Bank nicht ordentlich beraten, haben Anleger gute Chancen, ihr Geld samt Zinsen zurück zu bekommen.

Fonds dicht? Hat die Bank nicht ordentlich beraten, haben Anleger gute Chancen, ihr Geld samt Zinsen zurück zu bekommen.

© Robert Kneschke / fotolia

KASSEL. Laut Gesetz ist es den Fondsgesellschaften ausdrücklich erlaubt, die Rücknahme von Anteilen vorübergehend auszusetzen. Wenn auch das nichts mehr hilft, kann der Fonds sogar liquidiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass die Fondsgesellschaften ihre Immobilien zu Dumpingpreisen verschleudern müssen, um die Anleger auszuzahlen.

Immer häufiger machen die Gesellschaften davon Gebrauch. 17 Fonds haben die Anteilsrücknahme derzeit ausgesetzt, weiß der Heidelberger Anlegeranwalt Mathias Nittel. Zuletzt machten UBS und Allianz Global Investors vor wenigen Wochen jeweils einen Fonds dicht.

Anleger müssen in solchen Fällen nicht nur mit deutlichen Verlusten rechnen; zumindest vorübergehend kommen sie gar nicht an ihr Geld. Das ist besonders bitter, wenn der Fonds zur Aufbesserung der Rente gedacht war. Bei diesem Anlagemodell werden die Anteile bis zum Rentenbeginn gehalten und danach stückweise verkauft, um die monatlichen Bezüge aufzustocken. Fonds, die keine Anteile zurücknehmen, dürfen auch in solchen Fällen keine Ausnahme mehr machen.

Trotz solcher Probleme wurden Immobilienfonds häufig als sichere Anlage verkauft und von einigen Banken sogar als Alternative zu Festgeld empfohlen. "Genau in dieser Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität liegt auch der Schlüssel zur Chance auf Rückabwicklung wegen fehlerhafter Anlageberatung", erklärt Rechtanwalt Nittel.

Dass das Einfrieren von Anlegergeldern nicht nur ein theoretisches Risiko ist, wüssten die Banken seit Dezember 2005: Damals schloss die Deutsche Bank vorübergehend den Grundbesitz-Invest-Fonds, nachdem Anleger aus Furcht vor Wertberichtigungen massenhaft Gelder abgezogen hatten. Nittel: "Spätestens seit diesem Zeitpunkt hätten Anlageberater ihre Kunden ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass die Verfügbarkeit ihrer Kapitalanlage von heute auf morgen verloren gehen kann."

Und im November 2008 untersagte es die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bei vorübergehend geschlossenen Fonds Ausnahmen für Renten-Auszahlpläne zu machen. Bei Fonds, die damals nicht geschlossen waren, hätten nach Überzeugung Nittels die Banken daher ihren Rentenplan-Kunden eine Umschichtung ihrer Gelder empfehlen müssen. Eine solche Beratung ist jedoch häufig unterblieben. Anleger können dann die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen. Die Bank muss die Fondsanteile zurücknehmen und dem Anleger Geld samt Zinsen zurückzahlen.

Gute Chancen vor Gericht bestehen nach Einschätzung Nittels, wenn ein verlustbringender Fonds als sicher oder gar als Alternative zu Festgeld empfohlen wurde und wenn die Bank nicht auf das Risiko hingewiesen hat, dass die Rücknahme der Anteile vorübergehend ausgesetzt werden kann.

Zudem müssen Banken nach inzwischen ständiger Rechtsprechung auf Provisionen hinweisen, die sie von der Fondsgesellschaft erhalten haben. Hat die Bank solche "Rückvergütungen" verschwiegen, können die Kunden ebenfalls aus dem Geschäft aussteigen.

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